Führerschein umtauschen Bei diesen Jahrgängen läuft die Frist am 19. Januar 2025 ab

Ein alter und neuer Führerschein liegen auf einem Tisch.
Autofahrer sollten auf die Umtauschfrist des Führerscheins im Blick behalten. © picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Wer einen Führerschein besitzt, sollte überprüfen, ob dieser noch gültig ist. Die nächste Frist steht bereits bevor, denn bis spätestens zum 19. Januar 2025 müssen einige Führerscheine umgetauscht werden. Dies gilt für Papierführerscheine wie auch für Kartenführerscheine, sofern diese vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden. Für Motorradführerscheine gilt dieselbe Frist. Bis zum 19. Januar 2033 soll die Umtauschaktion EU-weit beendet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Führerschein betroffen ist, findet hier eine Übersicht der Fristen zum Führerschein umtauschen.

Wieso muss der Führerschein umgetauscht werden?

Der Grund für die Umtauschaktion ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Mit dieser Regelung sollen Führerscheine in allen Ländern der EU einheitlich sein und ein fälschungssicheres Muster haben. Damit es bei den Behörden nicht zu langen Wartezeiten kommt, gibt es gestaffelte Fristen für den Umtausch. So kann der Ablauf besser organisiert werden. Wichtig zu wissen: Der Umtausch betrifft nur den Führerschein selbst – die Fahrprüfung muss nicht wiederholt werden.

Führerschein umtauschen: Das sind die Fristen

Wann ein Führerschein umgetauscht werden muss hängt davon ab, wann dieser ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Wurde der Führerschein hingegen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, zählt das Jahr der Ausstellung.

Die nächste wichtige Stichtag ist am 19. Januar 2025. Bis dahin müssen alle, deren Führerschein bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde und die 1971 oder später geboren sind, ihren Führerschein umtauschen.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie erneuert werden, um weiterhin gültig zu bleiben.

Das sind die Fristen für diejenigen, deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr zwischen 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Das sind die Fristen für diejenigen, deren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde:

  • Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • Ausstellungsdatum in 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • Ausstellungsdatum in 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • Ausstellungsdatum in 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • Ausstellungsdatum in 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • Ausstellungsdatum zwischen 2012 und 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Wie kann der Führerschein umgetauscht werden?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht laut der Bundesregierung eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Fristen im Blick zu behalten.

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, kann vorher in der Regel ein Termin vereinbart werden. Die Kosten für den Umtausch liegen zwischen 20 und 30 Euro.

Das müssen Sie zum Umtausch des Führerscheins mitbringen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein

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