
Der Winter in Nordrhein-Westfalen neigt sich dem Ende und viele Hauseigentümer wollen ihren Garten vor dem Beginn des Frühlings noch einmal herrichten. Bei einer bestimmten Tätigkeit ist allerdings Eile geboten: Das Schneiden von Hecken ist schon bald verboten. Wer es trotzdem noch erledigt, riskiert hohe Strafen.
Hecke schneiden in NRW: Von März bis September verboten
In Deutschland ist nahezu alles durch Gesetze und Vorschriften geregelt – auch die Gartenarbeit. Hauseigentümer dürfen also nicht jederzeit in ihrem eigenen Garten machen, was sie wollen. Für „Hecken, (…) Gebüsche und andere Gehölze“ schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beispielsweise vor, dass diese „in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September“ nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Dann herrscht die sogenannte Schonzeit.
Grund für das zeitweise Heckenschnitt-Verbot ist der Schutz von Tieren, vor allem von brütenden Vögeln. Denn diese bauen ihre Nester während der Brutzeit im Frühling oftmals in Hecken oder andere Gehölze. Schneidet jemand diese ab, könnten die Nester zerstört werden und der Vogelnachwuchs möglicherweise nicht überleben. „Diese Schutzbestimmungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz sollen dazu beitragen, den Naturhaushalt und seine Leistungs- und Funktionsfähigkeit zu sichern und die biologische Vielfalt zu erhalten“, erklärt das NRW-Umweltministerium.

Heckenschnitt in der Schonzeit: Diese Strafen drohen
Wer die Hecke in seinem Garten schneiden will, muss das also zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar (in einem Schaltjahr 29. Februar) machen. Nur in diesem Zeitraum ist der Heckenschnitt erlaubt. Führen Hobbygärtner ihn zwischen März und September aus, drohen ihnen hohe Strafen. In NRW richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Länge der beschnittenen Hecke:
- bis 10 Meter: 40 bis 750 Euro
- bis 100 Meter: 200 bis 3.000 Euro
- über 100 Meter: 750 bis 12.500 Euro
Jedes Bundesland legt die Bußgelder selbst fest. In Mecklenburg-Vorpommern werden für einen verbotenen Heckenschnitt sogar bis zu 100.000 Euro Strafe fällig.
Hecke Schneiden verboten? Es gibt Ausnahmen
Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Heckenschnitt-Verbot. So gilt: Niemand muss eine von März bis September unkontrolliert wuchern lassen. „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es im Bundesnaturschutzgesetz. Wenn ein Gehölz krank oder nicht mehr standsicher ist, darf es auch stärker gestutzt werden.
In der Schonzeit darf man eine Hecke also durchaus in Form bringen oder zu weit herausragende Äste entfernen. Dabei sollten Gartenbesitzer aber beachten, dass die Schnitte erst dann vorgenommen werden, wenn Jungvögel ihre Nester verlassen haben, empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW. Garten-Experten nennen den Frühsommer als guten Zeitpunkt für den Hecken-Formschnitt, weil dann die Hauptwachstumsphase der Pflanzen beendet ist. Tierschützer raten hingegen dazu, die Hecke grundsätzlich erst ab Oktober wieder zu schneiden.