
Die Bundesregierung treibt den Wechsel von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien weiter an. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung. Mit dem sogenannten „Heizungsgesetz“ sollen CO₂-Emissionen aus privaten Haushalten in den kommenden Jahren deutlich gesenkt werden.
Neu eingebaute Heizungen müssen dem GEG zufolge ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. CO₂-neutrale Alternativen zur klassischen Gasheizung oder Ölheizung gibt es viele – wir erklären, wann sich für Eigentümer die Aufrüstung zu CO₂-neutralen Heizungssystemen lohnt und ab wann sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Heizungsgesetz: Das erwartet Hausbesitzer ab 2024
Inwiefern das Heizungsgesetz Eigentümer betrifft, hängt vom Alter und vom Zustand der aktuellen Heizungsanlage ab. Das Heizungsgesetz gibt vor, dass neu eingebaute Heizanlagen in Gebäuden nicht mehr vollständig durch Öl oder Gas betrieben werden dürfen. Hybridsysteme mit einem CO₂-neutralen Anteil von mindestens 65 Prozent gewähren Hausbesitzern in der Übergangszeit mehr Spielraum bei der Nutzung günstiger Brennstoffe.
Innerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung für jeden Neubau ab 2024. Außerhalb von Neubaugebieten können Häuslebauer noch bis 2026 klassische Öl- oder Gasheizungen einbauen. Mit lukrativen Förderungen regen Bundesregierung und Energiefirmen auch Klimamuffel dazu an, sich bald von fossilen Brennstoffen zu verabschieden.
Muss jede Heizung ausgetauscht werden?
Eine funktionsfähige und moderne Ölheizung oder Gasheizung muss laut Heizungsgesetz 2024 nicht ausgetauscht werden. Gleiches gilt für kaputte Heizungen, bei denen eine Reparatur noch sinnvoll erscheint. Gesetzlich verpflichtend müssen Sie Ihre Heizanlage also erst austauschen, wenn sie ausgedient hat.
Für einige Hausbesitzer macht ein früherer Austausch jedoch Sinn, wenn sie für entsprechende Förderungen infrage kommen. Durch einen frühzeitigen Austausch können Sie bis zu 70 Prozent der Umrüstungskosten für klimaneutrale Heizungsanlagen und Hybridsysteme von staatlicher Seite sparen. Die ersten Eigentümer können jetzt den Antrag auf die KfW-Heizungsförderung stellen. Weitere Förderungen können von Energielieferanten und Baufirmen hinzukommen. Umschauen lohnt sich also auch, wenn der Umbau noch nicht drängt.
Mögliche Förderungen für die Heizungsmodernisierung
- Für jede Aufrüstung der Heizungsanlagen in Privathaushalten ist eine Grundförderung von 30 Prozent vorgesehen. Vermieter, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen, dürfen diese Entlastungen nicht in Mieterhöhungen einbeziehen. Auf diese Weise werden auch Mieter durch die Fördergelder entlastet. Laut Modernisierungsumlage, die in Paragraph 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt wird, dürfen bis zu zehn Prozent der Umlagekosten abzüglich erhaltener BEG-Förderungen auf Mieter umgelegt werden, sofern die Regelungen der Mietdeckelung nicht überschritten werden.
- Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) tritt seit dem 1. März 2023 mit der Aktion „Klimafreundlicher Neubau“ für die Förderung von Neubauprojekten mit klimafreundlichen Heizungsanlagen ein. Nachdem im Dezember 2023 ein vorübergehender Antragsstopp verhängt worden war, sind die Anträge seit dem 20. Februar 2024 laut dem BMWSB wieder möglich.
- Schnelles Umrüsten lohnt sich! Eigentümer, die alte Heizungsanlagen bis 2028 durch welche austauschen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten einen Geschwindigkeits-Zuschuss von 20 Prozent. Nach dem 1. Januar 2028 sinkt der Geschwindigkeits-Zuschuss um 3 Prozent jährlich.
- Eigentümer mit einem versteuerbaren Gesamteinkommen unter 40.000 Euro jährlich erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent für den Umbau von Heizungsanlagen.
CO2-neutrale Alternativen für die Heizung im Überblick
Als Alternativen für fossile Brennstoffe kommen abhängig von der Wärmeplanung Ihrer Gemeinde verschiedene Heizungssysteme infrage:
- Einige Gemeinden bieten bereits klimaneutrale Möglichkeiten zur Nutzung von Fernwärme an.
- Ganz ohne Brennstoffe kommen Wärmepumpen aus. Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen funktionieren nach dem Prinzip von Kühlschränken und leiten Wärme aus der Umgebung ins Heizsystem ab.
- Dachflächen können Sie mit Photovoltaikanlagen zur CO₂-neutralen Energiegewinnung nutzen. Solarenergie lässt sich auch in Hybrid-Systeme einspeisen.
- Alternativ zu fossilen Brennstoffen sind auch Pellets, Wasserstoff oder Biogas als Brennstoffe in Heizsystemen nutzbar.
- Eine Stromdirektheizung verursacht keine direkten Emissionen. Abhängig vom Energielieferanten entstehen jedoch indirekte Emissionen bei der Erzeugung von Strom.
- Am flexibelsten können Sie auf schwankende Energiepreise und Lieferengpässe reagieren, wenn Sie auf ein Hybrid-System aus verschiedenen Wärmequellen setzen.

Das Fernwärmenetz wird vor allem in Großstädten zunehmend ausgebaut. Sind in Ihrer Gemeinde in den nächsten fünf Jahren Erweiterungen des Fernwärmenetzes geplant, ist für diesen Zeitraum der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung zulässig. Der Anteil an erneuerbaren Energien im Fernwärmenetz lag nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zuletzt allerdings nur bei knapp 18 Prozent. Zur geplanten grünen Energiewende tragen Sie am effektivsten bei, wenn Sie die dezentrale Wärmeversorgung aus emissionsfreien Quellen wie Wärmepumpen oder Solarthermie nutzen.
Heizungsgesetz 2024: So profitieren Sie von Förderungen
Das Heizungsgesetz 2024 ist ein wichtiger Schritt hin zur emissionsfreien Energienutzung in Deutschland. Durch die vom Bundesministerium gestellten BEG-Förderungen ist der Umbau von Ölheizung oder Gasheizung hin zu klimafreundlichen Energiesystemen für Hausbesitzer finanziell leichter stemmbar. Bis zu 70 Prozent der Umbaukosten können Sie allein durch staatliche Förderung sparen, wenn der Einbau einer neuen Heizung ansteht. Weitere Zuschüsse für die Modernisierung erwarten Sie unter Umständen vom ausführenden Energieunternehmen.
Welches Heizungssystem für Ihre Immobilien infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist ein großes Dach in Südlage vorhanden, lohnt sich eine Photovoltaikanlage möglicherweise mehr als eine Hybrid-Heizung mit Wärmepumpe oder Pelletheizungen. Fachliche Auskünfte dazu kann ein qualifizierter Energieberater geben. Der Trend geht weiter hin zu dezentralen Hybrid-Systemen, die sich aus verschiedenen klimaneutralen Quellen speisen.