Heizungsförderung der KfW Anträge auf Zuschuss für Wärmepumpe und Co. ab sofort möglich

Collage: Links steht ein Handwerker in einem Heizungsraum mit mehreren modernen Sole-Wasser-Wärmepumpen, rechts sind mehrere Geldscheine übereinander gelegt.
Wer seine alte Heizung durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, kann Anspruch auf Heizungsförderung der KfW haben. © Patrick Pleul/ Hannes P Albert / dpa
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Hauseigentümer, die ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Alternative zur Gasheizung wie eine Wärmepumpe austauschen, können für die Umrüstung staatlichen Zuschuss erhalten. Für die ersten ist die Antragstellung für die Heizungsförderung der KfW ab sofort möglich.

KfW-Heizungsförderung: Antragstellung ab 27. Februar 2024 möglich

Knapp drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Gas oder Öl betrieben. Das will die Bundesregierung mittel- und langfristig ändern und hat deshalb unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als „Heizungsgesetz“ bekannt – beschlossen. Das Ziel: Heizen soll klimafreundlicher werden.

Ein Baustein, um die Wärmewende schneller voranzutreiben, ist die staatliche Förderung von klimafreundlichen Heizungen. Dadurch soll ein Anreiz für Immobilienbesitzer geschaffen werden, alte Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen, Solarthermie-Anlagen oder weitere klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Seit dem 27. Februar 2024 können Interessierte bei der KfW einen Antrag auf Heizungsförderung stellen.

Welche Heizungen werden gefördert?

Zu den förderfähigen Heizungsanlagen zählen nach Angaben der KfW:

  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • solarthermische Anlagen
  • wasserstofffähige Heizungen (nur in bestimmten Fällen)
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Neben dem Kauf und der Installation der Anlage können auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie die akustische Fachplanung durch einen Akustiker gefördert werden, wie die Förderbank auf ihrer Website erklärt. Für Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen gibt es allerdings keine Zuschüsse.

Wer hat Anspruch auf Heizungsförderung?

Grundsätzlich kann jeder private Wohnhausbesitzer, der eine klimafreundliche Heizung einbauen möchte, die Förderung bei der KfW beantragen. Wer wann einen Antrag stellen kann, ist allerdings zeitlich gestaffelt: Im ersten Schritt ist die Antragstellung ab dem 27. Februar 2024 für Privatpersonen möglich, die ihr eigenes Einfamilienhaus auch selbst bewohnen.

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind Privatpersonen, die ein Mehrfamilienhaus besitzen, und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen wollen, an der Reihe. Im August 2024 sollen dann private Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen folgen.

Eine Wärmepumpe der Firma Vaillant ist an einem Einfamilienhaus zu sehen.
Elektrisch betriebene Wärmepumpen zählen zu den förderfähigen Heizungen.© Daniel Reinhardt/dpa

Wie hoch ist die Heizungsförderung der KfW?

Wie viel Geld Immobilienbesitzer über die Heizungsförderung der KfW erhalten, hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme sind. Die Grenze bei einem Einfamilienhaus liegt bei 30.000 Euro, wovon maximal 70 Prozent bezuschusst werden. Die maximale Förderung liegt also bei 21.000 Euro. Zudem ist ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro möglich, wodurch die Summe auf 23.500 Euro ansteigen könnte.

Die letztendliche Förderung setzt sich aus der Grundförderung (30 Prozent) sowie drei möglichen Bonusförderungen zusammen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent)
  • Einkommensbonus (30 Prozent)
  • Effizienzbonus (5 Prozent)

Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus haben Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses, die eine noch funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine klimafreundliche Alternative austauschen und die alte Anlage fachgerecht entsorgen. Der Einkommensbonus kann in Anspruch genommen werden, wenn das Haushaltsjahreseinkommen des Eigentümers (und ggf. des Ehepartners) maximal 40.000 Euro betragen. Für effiziente und elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, kann zudem der Effizienzbonus gewährt werden.

Der Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2500 Euro kann laut der KfW nur für Biomasseanlagen beantragt werden, die nachweislich einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten.

Wie bekommen Hauseigentümer die Förderung?

Um bei der KfW einen Antrag auf Heizungsförderung stellen zu können, müssen Hauseigentümer zunächst etwas Vorarbeit leisten. Zunächst müssen sie bei einem Energieeffizienz-Experten die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) in Auftrag geben, die unter anderem Informationen zur geplanten Heizung und zu den förderfähigen Gesamtkosten enthält. Einen Experten in der Nähe können Interessierte online auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden.

Darüber hinaus ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag nötig, um einen Antrag stellen zu können. Wichtiger Zusatz: Der Vertrag muss über eine „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ verfügen. Diese besagt, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn eine Förderzusage der KfW vorliegt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Für Maßnahmen, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 beginnen, ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung nicht verpflichtend. In diesem Fall kann der Antrag auf Heizungsförderung nach Angaben der KfW bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Mit der Bestätigung zum Antrag und dem Lieferungs- oder Leistungsvertrag ist dann eine Antragstellung bei der Förderbank möglich. Dazu müssen Hausbesitzer sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Im Falle einer Förderungszusage haben Eigentümer drei Jahre Zeit, das geförderte Vorhaben umzusetzen.

Kein Rechtsanspruch auf Heizungsförderung

Hauseigentümer sollten unbedingt beachten, dass kein Rechtsanspruch auf die Heizungsförderung besteht. „Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel“, erklärt die KfW. Heißt: Ist der Fördertopf aufgebraucht, können keine weiteren Zusagen erteilt werden. Daher sollte der Antrag idealerweise so früh wie möglich gestellt werden.

Das beherzigten offenbar viele Immobilienbesitzer: Gleich zu Beginn der Antragstellung am 27. Februar 2024 kam es auf dem Portal der KfW zu Wartezeiten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

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