
Es gibt viele Gründe, warum Menschen lieber ein paar Jahre früher aus dem Berufsleben aussteigen und in Rente gehen – zum Beispiel gesundheitliche Umstände, Reiselust oder die Möglichkeit, mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Im Zusammenhang damit fällt häufig das Stichwort „Rente mit 63“. Doch was hat es damit auf sich? Und wer darf überhaupt früher in Rente gehen? Wir erklären es.
Rente mit 63: Altersgrenze wird angehoben
„Rente mit 63“ ist im Volksmund die Bezeichnung für die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bis 2012 konnten Berufstätige, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter von 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Nach 35 Versicherungsjahren musste man dagegen Abzüge in Kauf nehmen.
Seit 2012 wird diese Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben – je nach Geburtsjahr zunächst um einen Monat (1950 bis 1958) und später dann um zwei Monate (1959 bis 1964) pro Jahrgang. Dadurch steigt die Regelaltersgrenze für den Renteineintritt von 65 Jahren auf 67 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. von 63 Jahren auf 65 Jahre (besonders langjährig Versicherte). Sobald dieser Prozess im Jahr 2031 abgeschlossen ist, müsste also von der „Rente mit 65“ die Rede sein statt der „Rente mit 63“. Die Anhebung des Rentenalters betrifft jede arbeitsfähige Person in Deutschland.
Rente mit 63: Mit diesen Abzügen muss man rechnen
Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung haben aber weiterhin die Möglichkeit, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Sie können Frührente beziehen. Diese ist allerdings mit Abschlägen verbunden: Für jeden Monat, den Berufstätige vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Altersrente abgezogen – und zwar bis an ihr Lebensende.
Ein Beispiel: Für eine Person, die im Jahr 1960 geboren wurde, liegt die Regelaltersrente bei 66 Jahren und 4 Monaten. Will sie allerdings schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wären das 40 Monate früher. Nimmt man für jeden Monat 0,3 Prozent Abzug, würden 12 Prozent der Altersrente abgezogen. Bei einer hypothetischen Rente von 1500 Euro wären das monatlich 180 Euro. Man kann die eigenen möglichen Abzüge berechnen, indem man die Monate vom gewünschten Renteneintritt bis zum regulären Eintrittstermin zusammenzählt und mit 0,3 multipliziert. Der maximale Abzug liegt bei 14,4 Prozent (4 Jahre bzw. 48 Monate). Für Schwerbehinderte, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können, gelten allerdings besondere Regelungen.

Die Berechnung der Versicherungsjahre ergibt sich aus allen Monaten, in denen Beiträge aus einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Außerdem werden Erziehungszeiten, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten wie Schulausbildung, Studium oder Schwangerschaft berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden zudem Monate angerechnet, in denen man Arbeitslosen- oder Bürgergeld bezogen hat. Um Abschläge bei der Frührente auszugleichen, können Berufstätige ab dem 50. Lebensjahr auch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und sich auf diese Weise zusätzliche Rentenpunkte kaufen.
1957 war letzter Jahrgang für abschlagsfreie Rente mit 63
Wer auf 45 oder mehr Versicherungsjahre kommt, hat heutzutage keine Chance mehr auf die Rente mit 63: „Die ‚Altersrente für besonders langjährig Versicherte‘ kann nicht vorzeitig bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. „Es muss auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht sein.“
Der letzte Jahrgang, der nach 45 Versicherungsjahren immerhin mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen konnte, war 1957. Mittlerweile können besonders langjährig Versicherte frühestens mit 64 in Rente gehen. Bis 2029 steigt die Altersgrenze auf 65 Jahre (für den Jahrgang 1964). Für besonders langjährig Versicherte bleibt also der Vorteil bestehen, dass das Mindestalter für die abschlagsfreie Rente nicht über 65 steigt.
Rente mit 63 ohne Einbußen nicht mehr möglich
Berufstätige, die weniger als 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben keine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Sie können die sogenannte reguläre Altersrente erst ab dem Regeleintrittsalter beziehen, das für nach 1964 geborene Menschen bei 67 Jahren liegt. Ein Anspruch auf die reguläre Altersrente besteht bereits nach 5 Versicherungsjahren.
Ganz ohne Einbußen ist die Rente mit 63 für Berufstätige nicht mehr möglich – auch nicht als besonders langjährig Versicherte. Menschen ab dem Jahrgang 1964 können ihre Rente nach 45 Versicherungsjahren immerhin mit 65 statt mit 67 ohne Abschläge antreten. Durch das Modell „Rente mit 63“ steht es Berufstätigen aller Jahrgänge aber weiterhin offen, früher mit ihrem Beruf abzuschließen, wenn sie dafür Abschläge in Kauf nehmen.
Egal, wann Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannte in den Ruhestand gehen: Sie freuen sich sicher über liebe Glückwünsche zum Renteneintritt.