Rentenantrag stellen Was zu beachten ist, damit das Geld pünktlich kommt

Ein Mann und eine Frau sitzen auf einem Sofa, während vor ihnen auf dem Tisch ein Ordner mit Rentenunterlagen liegt.
Damit der Rentenantrag schnell bearbeitet werden kann, sollte man die nötigen Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld beschaffen. © Benjamin Nolte/dpa
Lesezeit

Der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts mit vielen Möglichkeiten zur Lebensgestaltung. Wann der Renteneintritt stattfindet, hängt vom errechneten Mindestalter und von den persönlichen Präferenzen ab. In jedem Fall gilt: Keine Rente ohne Rentenantrag! Um mit dem Eintritt in den Ruhestand Rente zu bekommen, muss die Rentenbeantragung rechtzeitig vor dem gewünschten Termin erfolgen. Wir erklären, was beim Rentenantrag zu beachten ist.

Rentenantrag: Wann er gestellt werden sollte

Das Wichtigste zuerst: Wann sollten Berufstätige ihren Rentenantrag stellen? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, ihn etwa drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Rente einzureichen.

Für die Altersrente gilt laut DRV eine Antragsfrist von drei Monaten. Geht der Antrag später ein, wird die Rente frühestens ab dem Datum der Antragsstellung nachträglich ausgezahlt. Eine Ausnahme bildet die Witwen- und Witwer oder Waisenrente, welche bis zu 12 Monate vor Beginn der Antragsstellung nachgezahlt wird.

Mit Abschlägen ist der Renteneintritt für langjährig Versicherte derzeit ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die reguläre Rente ohne Abschläge nach einer Beitragszeit von mindestens 5 Jahren beginnt mit 67. Zu Beginn der Sechziger sollten sich Berufstätige also darüber informieren, welcher früheste Renteneintrittstermin für sie infrage kommt, und sich Gedanken dazu machen, bis zu welchem Alter sie berufstätig bleiben möchten.

Eine Grafik zeigt, in welchem Alter die Jahrgänge von 1950 bis 1964 ohne Abschläge in Rente gehen können.
Für die Jahrgänge von 1950 bis 1965 steigt das Regeleintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 bzw. von 63 auf 65.© Bundesregierung

Rentenantrag kann persönlich oder online gestellt werden

Den Rentenantrag kann man per Onlineformular stellen oder persönlich mit Unterstützung eines Mitarbeiters der Deutschen Rentenversicherung in einer Niederlassungsstelle der DRV ausfüllen. Beratungstermine in der Nähe des Wohnortes können telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800 vereinbart werden. Der Antrag kann auch ausgedruckt oder bei der DRV angefordert und postalisch übersendet werden.

Vor dem eigentlichen Rentenantrag hilft eine Kontenklärung dabei, eventuelle Lücken im eigenen Versicherungsverlauf aufzudecken. So erfahren Antragsteller schon im Voraus, welche Unterlagen möglicherweise beim Antrag nachgereicht werden müssen.

Wie man den Rentenantrag beschleunigen kann

Welche Unterlagen für den Rentenantrag konkret benötigt werden, ist unterschiedlich. Folgende Informationen und Dokumente sind aber grundsätzlich erforderlich:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Kopie von Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • Information zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)

Je nach individueller Situation können auch Pflegenachweise oder Nachweise über Krankheit erforderlich sein, die man online anhängen oder vom DRV-Service kopieren lassen kann. Wichtig sind zudem der Sozialversicherungsausweis, die letzte Rentenauskunft der DRV, Nachweise über Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten sowie Nachweise über Kindererziehungszeiten.

Unter Umständen können auch Zeiten der medizinischen Rehabilitierung, Arbeitslosigkeit, Krankheitszeiten und freiwillig getätigte Dienste den Rentenanspruch beeinflussen, daher sollte man Nachweise dazu schon im Voraus einholen. Die Bearbeitungszeit eines Rentenantrags kann deutlich geringer ausfallen, wenn ein Antragsteller schon vorab alle benötigten Unterlagen beschafft hat und diese nicht erst nachträglich und auf Aufforderung einreicht.

Rentenantrag: So lange dauert es bis zur Auszahlung

Nach der Antragstellung prüft die Deutsche Rentenversicherung alle Unterlagen und errechnet den monatlichen Rentenanspruch anhand der Rentenformel. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt nach Angaben der DRV knapp zwei Monate. Eventuell verlängert sie sich aber, wenn Unterlagen fehlen und nachgereicht werden müssen.

Wird dem Rentenantrag zugestimmt, erhalten zukünftige Rentner einen Rentenbescheid, in dem die Höhe der Rente inklusive eventueller Ab- und Zuschläge, die Art der Rente und der Rentenbeginn festgelegt werden. Die Rente wird anschließend ab dem angegebenen Datum lebenslang auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Zu beachten ist, dass der Rentenbescheid einen Monat nach Ausstellung unanfechtbar ist. Das bedeutet, dass die Rente ab diesem Zeitpunkt nicht zurückgezogen werden kann.

Wer Altersrente oder Hinterbliebenenrente bezieht, kann nach dem Renteneintritt auch weiter arbeiten und Rente plus Gehalt beziehen. Seit 2023 gibt es dafür keine Grenzen mehr. Rentner können also so viel hinzuverdienen, wie sie möchten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der eigenen Rente hat.

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen