
Nur wenige berufstätige Menschen machen sich Gedanken um ihre finanzielle Situation im Ruhestand. Dabei lässt sich der individuelle Rentenanspruch mit der Rentenformel relativ leicht berechnen. Dazu muss man nicht auf den jährlichen Rentenbescheid warten. Zur Berechnung sind Faktoren wie das gesamte Erwerbseinkommen während des Arbeitslebens und die geleisteten Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend.
Rentenformel: Vier Faktoren entscheiden über Anspruch
Die Rentenformel zur Berechnung der Monatsbeträge für die Altersrente wird durch das Sozialgesetzbuch vorgegeben. Auf den ersten Blick erscheint die Rentenformel recht komplex. Die vier Faktoren sind jedoch leicht zu ermitteln und müssen für den monatlichen Rentenanspruch nur miteinander multipliziert werden.
Mit dieser Formel können Sie die Höhe Ihrer Altersrente jederzeit ermitteln: Monatliche Rente = Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktueller Rentenwert.
Rentenformel: So berechnet man die Entgeltpunkte
Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, sammeln Berufstätige während ihres gesamten Arbeitslebens. Sie richten sich nach dem Einkommen und somit nach den gezahlten Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Für jedes Jahr, in dem er arbeitstätig ist und in die Rentenkasse einzahlt, erhält ein Arbeitnehmer Entgeltpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht dabei dem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen aller Versicherten.
Der vorläufige Durchschnittswert für das Jahr 2024 beträgt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 45.358 Euro. Wer brutto exakt so viel im Jahr verdient hat, bekommt genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Liegt das Jahreseinkommen darüber oder darunter, erhöht bzw. reduziert sich der Faktor entsprechend. Bei einem Einkommen von 90.716 Euro würden zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben und bei einem Einkommen von 22.679 Euro wären es 0,5 Punkte für das entsprechende Arbeitsjahr.
Die Formel zur Berechnung von Entgeltpunkten lautet: Entgeltpunkte für ein Jahr = Bruttojahreseinkommen geteilt durch durchschnittliches Jahreseinkommen.
Zugangsfaktor bestimmt Höhe der Rente
Nehmen Berufstätige im gesetzlich vorgegebenen Rentenalter ihre Rente in Anspruch, liegt der sogenannte Zugangsfaktor bei genau 1. Das reguläre Renteneintrittsalter hängt von den angesammelten Versicherungsjahren zum Ende des Arbeitslebens und vom Geburtsjahr ab.
Geht man mit Abschlägen früher in Rente oder arbeitet nach Erreichen des Renteneintrittsalters noch weiter, verändert sich der Zugangsfaktor. Für jeden Monat, den man früher als zum regulären Eintrittstermin Rente in Anspruch nehmen möchte, verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003. Jeder zusätzlich abgeleistete Arbeitsmonat mit Einzahlungen in die Rentenkasse erhöht den Zugangsfaktor unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,005.
Rentenartfaktor von Art der Rente abhängig
Der Rentenartfaktor lässt sich leicht ermitteln und in die Rentenformel eintragen. Neben der regulären Altersrente können Arbeitstätige in Deutschland auch Anspruch auf andere Arten der Rente haben, beispielsweise die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung oder die Witwer- bzw. Witwenrente.
Der Faktor für die reguläre Altersrente und Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt genau 1. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird die Hälfte der monatlichen Rente ausgezahlt, weshalb sich der Faktor in diesem Fall auf 0,5 reduziert. Außerdem gilt für Witwen und Witwer ein Rentenartfaktor in Höhe von 0,55 beziehungsweise 0,6 – je nachdem, ob ein Anspruch auf kleine oder große Witwenrente besteht.
Rentenformel: So hoch ist der aktuelle Rentenwert
Der Wert von Entgelt- bzw. Rentenpunkten wird laufend an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Rentenanspruch den aktuellen Lebenshaltungskosten angeglichen wird.
Der aktuelle Rentenwert für das Jahr 2024 beträgt 39,32 Euro. Er stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,57 Prozent. Seit 2023 gilt der Rentenwert einheitlich für alle Bundesländer, davor lag er für die „neuen“ Bundesländer (ehemalige DDR) stets unter dem für die Länder in Westdeutschland.

Rente mit der Rentenformel berechnen: Ein Beispiel
Ein konkretes Beispiel für die Berechnung des Rentenanspruchs mit der Rentenformel: Ein Arbeitnehmer, der 2024 in Rente geht, hat 40 Jahre lang Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und dabei immer exakt das durchschnittliche Jahreseinkommen verdient. Somit hat er 40 Entgeltpunkte gesammelt. Weil er eine reguläre Altersrente bezieht und zum Regeleintrittsalter in Rente geht, betragen der Rentenartfaktor und der Zugangsfaktor jeweils 1.
Multipliziert man nun 40 Engeltpunkte mit dem Rentenfaktor von 1, dem Zugangsfaktor von 1 und dem aktuellen Rentenwert (39,32 Euro), kommt man auf eine monatliche Rente von 1572,80 Euro.
Kann man Faktoren der Rentenformel beeinflussen?
Zwei von vier Faktoren der Rentenformel (Rentenartfaktor, Rentenwert) sind nicht direkt beeinflussbar. Sie sind von Lebensumständen und der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland abhängig. Beeinflussen lassen sich nur der Zugangsfaktor (durch früheren oder späteren Rentenbezug) und die Entgeltpunkte. Arbeitnehmer können Rentenpunkte kaufen, indem sie freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dadurch lässt sich die Altersrente erhöhen.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Internetseite einen Online-Rechner zur Berechnung des eigenen Rentenanspruchs an. Als Grundlage dafür dienen die Daten aus dem persönlichen Rentenkonto.