Rückruf von Mikrowellenpopcorn bei Rewe, Kaufland & Co. Chemische Rückstände gefunden

Popcorn sowie Popcornmais liegen in einer Schüssel und daneben.
Aktuell werden mehrere Sorten Mikrowellenpopcorn zurückgerufen. © Peter Schad/Unsplash
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Jede Woche bieten Supermärkte und Discounter beliebte Snackartikel an – darunter auch Mikrowellenpopcorn für den schnellen Kinoabend zu Hause. Nun ist jedoch ein bekanntes Popcorn-Produkt von einer Rückrufaktion betroffen. Der Hersteller Popz sowie die Genuport Trade GmbH warnen vor möglichen chemischen Rückständen in der Verpackung. Zwar gebe es bislang keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung, dennoch erfolgt der Rückruf vorsorglich.

Rückruf von Popz Mikrowellen-Popcorn: Chemikalien in Verpackung

Wie das Unternehmen mitteilt, seien im Rahmen von Qualitätskontrollen im Verpackungsmaterial der betroffenen Popz-Produkte möglicherweise erhöhte Mengen der PFOA-Vorläuferverbindung 8:2 FTOH sowie der PFDA-Vorläuferverbindung 10:2 FTHO festgestellt worden. Diese Substanzen gehören zur Gruppe der polyfluorierten Chemikalien (PFAS), die in bestimmten Verpackungen verwendet werden können, um Fett oder Flüssigkeiten abzuweisen.

Laut Hersteller gebe es jedoch keinen Hinweis darauf, dass diese Stoffe tatsächlich in das Lebensmittel selbst übergegangen seien. Es handle sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, die Lebensmittelsicherheit sei nicht beeinträchtigt.

Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen

Vom Rückruf betroffen sind folgende Sorten Popz Mikrowellenpopcorn: Sie wurden unter anderem bei Rewe und Kaufland sowie bei verschiedenen Online-Shops verkauft.

  • Popz Mikrowellenpopcorn Sweet
    • Barcode: 5706516031525
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 05/2026
    • Charge: L134
  • Popz Mikrowellenpopcorn Salted
    • Barcode: 5706516031501
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 04/2026
    • Charge: L103
  • Popz Mikrowellenpopcorn Sweet & Salty
    • Barcode: 5706516031426
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 05/2026
    • Charge: L134
  • Popz Mikrowellenpopcorn Caramel
    • Barcode: 5706516031617
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 05/2026
    • Charge: L134
Bild der Produktverpackung der vom Rückruf betroffenen Popcorn-Sorten.
Diese Popcorn-Sorten der Marke „Popz“ werden vorsorglich zurückgerufen.© Popz.com/Genuport Trade GmbH
Bild der Produktverpackung der vom Rückruf betroffenen Popcorn-Sorten.
Diese Popcorn-Sorten der Marke „Popz“ werden vorsorglich zurückgerufen.© Popz.com/Genuport Trade GmbH

Rückgabe und Erstattung für Verbraucher

Verbraucher, die eine der genannten Packungen gekauft haben, sollten das Produkt nicht mehr verwenden und können es in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben. Dort wird der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Andere Produkte der Marke Popz seien von dem Rückruf nicht betroffen und könnten bedenkenlos verzehrt werden, so das Unternehmen. Für Rückfragen steht zudem die E-Mail-Adresse qualitaet@genuport.de zur Verfügung.

Auch in anderen Bereichen kommt es derzeit zu Rückrufen von Lebensmitteln oder Verbrauchsgütern. Hier eine Auswahl weiterer Meldungen:

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