Großer Wurst-Rückruf Infektionen mit Übelkeit und Durchfall drohen

Wurst liegt in der Auslage einer Metzgerei.
Weil Bakterien darin gefunden wurden, ruft ein Hersteller mehrere Chargen seiner Wurst zurück. © Friso Gentsch/dpa
Lesezeit

Beim Frühstück oder Abendessen kommt bei vielen Menschen in Deutschland eine Scheibe Wurst aufs Brot oder Brötchen. Bei dieser Nachricht dürfte Verbraucherinnen und Verbrauchern aber der Appetit vergehen: In einem Wurst-Produkt wurden Bakterien entdeckt, die Infektionen mit Übelkeit und Durchfall verursachen können. Der Hersteller ruft die Wurst daher zurück.

Rückruf von Sucuk: Infektion mit STEC-Bakterien droht

Der Rückruf betrifft mehrere Produkte der Marke „Yayla Sucuk“. „Im Rahmen einer Routineuntersuchung gab es einen Nachweis von Toxin bildende Escherichia coli (STEC) in dem Produkt. Es ist somit nicht auszuschließen, dass weitere Packungen ebenfalls mit diesen Bakterien verunreinigt sind. Daher sollte das Produkt nicht verzehrt werden“, teilte der Hersteller Könecke mit.

Eine STEC-Erkrankung äußere sich „meist innerhalb einer Woche nach Infektion mit Durchfall und Übelkeit“. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die betroffenen Sucuk-Produkte gegessen und entsprechende Symptome entwickelt haben, sollten nach Herstellerangaben einen Arzt aufsuchen.

Diese Produkte von „Yayla Sucuk“ sind vom Rückruf betroffen

Der Rückruf bezieht sich auf drei unterschiedliche Produkte:

  • Yayla Sucuk 250 Gramm in Stücken
    Chargennummer: 10855916, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 09.03.2024
  • Yayla Sucuk 200 Gramm in Scheiben
    Chargennummer 10865984, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 23.02.2024 und 01.03.2024
  • Yayla Sucuk 80 Gramm in Scheiben
    Chargennummer 10865984, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 09.02.2024
Drei Packungen Yayla Sucuk, die von einem Rückruf betroffen sind.
Diese drei Produkte von „Yayla Sucuk“ sind von dem Rückruf betroffen.© Könecke Sp. z o.o.

Die entsprechenden Packungen der türkischen Rohwurst seien unmittelbar aus dem Verkauf genommen worden, wie der Hersteller erklärte. Weitere Produkte oder Chargen seien nicht von dem Rückruf betroffen.

Sucuk-Rückruf: Produkte können ohne Kassenbon zurückgegeben werden

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Yayla Sucuk mit den oben genannten Daten im Kühlschrank haben, sollten die Wurst auf keinen Fall noch essen. Stattdessen können sie die Packung bei der Verkaufsstelle zurückgeben und erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons den Kaufpreis erstattet.

Rückrufe gibt es nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch in anderen Bereichen des Einzelhandels: Ikea ruft aktuell ein USB-Ladegerät zurück, das Stromschläge und Verbrennungen verursachen kann.

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen