Rückrufaktion bei Alnatura Gebäck kann Verletzungen verursachen

Das Logo des Unternehmens Alnatura, aufgenommen in einem Alnatura Markt.
Zwei Produkte des Herstellers Alnatura werden zurückgerufen. © picture alliance/dpa
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Mit Käsegebäck kommen Käse-Fans voll auf ihre Kosten. Egal, ob für eine Party oder zur Suppe – der Snack passt zu jedem Anlass. Aktuell müssen Liebhaber allerdings aufpassen, denn für zwei Sorten Käsegebäck von Alnatura gibt es eine Rückrufaktion.

Rückrufaktion bei Alnatura: Metallsplitter in Käsegebäck

Der Hersteller „Alnatura“ informiert über den Rückruf von Käsegebäck und Ziegenkäsegebäck. Grund für die Rückrufaktion ist der Verdacht auf Metallfremdkörper im Produkt. Die Metallsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Verbrauchern wird dringend vom Verzehr abgeraten.

Käsegebäck-Rückruf: Diese Produkte sind betroffen

Die Rückrufaktion betrifft die Produkte mit den folgenden Daten:

  • Artikel: Alnatura Käse Gebäck Gouda
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.02.2025 bis zum 15.05.2025
Eine Packung des Käsegebäcks von Alnatura, das zurückgerufen wird.
Von dem Rückruf ist das Käse-Gebäck der Marke Alnatura betroffen.© Alnatura
  • Artikel: 24/7 Bio Ziegenkäse Gebäck
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.02.2024 bis 23.04.2025

Laut dem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Produkte in allen Bundesländern bis auf Sachsen-Anhalt verkauft. Kunden finden das Mindesthaltbarkeitsdatum seitlich auf der Verpackung aufgedruckt. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Produkte sind nach Herstellerangaben nicht von dem Rückruf betroffen.

Eine Packung des Ziegenkäsegebäcks, das von einer Rückrufaktion betroffen ist.
Dieses Ziegenkäsegebäck wird zurückgerufen.© Alnatura

Kunden wird empfohlen, die beiden Snacks nicht zu verzehren. Wer im Besitz der zurückgerufenen Produkte ist, kann diese in die jeweiligen Märkte zurückbringen und erhält dort Ersatz.

Aktuell gibt es auch eine Rückrufaktion für Reifen. Grund dafür ist ein Produktionsfehler, der für Unfallgefahr sorgt. Außerdem werden Süßigkeiten zurückgerufen, da diese zu Erstickungsgefahr führen.

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