
Mit Käsegebäck kommen Käse-Fans voll auf ihre Kosten. Egal, ob für eine Party oder zur Suppe – der Snack passt zu jedem Anlass. Aktuell müssen Liebhaber allerdings aufpassen, denn für zwei Sorten Käsegebäck von Alnatura gibt es eine Rückrufaktion.
Rückrufaktion bei Alnatura: Metallsplitter in Käsegebäck
Der Hersteller „Alnatura“ informiert über den Rückruf von Käsegebäck und Ziegenkäsegebäck. Grund für die Rückrufaktion ist der Verdacht auf Metallfremdkörper im Produkt. Die Metallsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Verbrauchern wird dringend vom Verzehr abgeraten.
Käsegebäck-Rückruf: Diese Produkte sind betroffen
Die Rückrufaktion betrifft die Produkte mit den folgenden Daten:
- Artikel: Alnatura Käse Gebäck Gouda
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.02.2025 bis zum 15.05.2025

- Artikel: 24/7 Bio Ziegenkäse Gebäck
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.02.2024 bis 23.04.2025
Laut dem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Produkte in allen Bundesländern bis auf Sachsen-Anhalt verkauft. Kunden finden das Mindesthaltbarkeitsdatum seitlich auf der Verpackung aufgedruckt. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Produkte sind nach Herstellerangaben nicht von dem Rückruf betroffen.

Kunden wird empfohlen, die beiden Snacks nicht zu verzehren. Wer im Besitz der zurückgerufenen Produkte ist, kann diese in die jeweiligen Märkte zurückbringen und erhält dort Ersatz.
Aktuell gibt es auch eine Rückrufaktion für Reifen. Grund dafür ist ein Produktionsfehler, der für Unfallgefahr sorgt. Außerdem werden Süßigkeiten zurückgerufen, da diese zu Erstickungsgefahr führen.