
Zu einem perfekten Frühstück gehören für viele Menschen Brötchen einfach dazu. Und wenn der Bäcker geschlossen hat wie kürzlich an Pfingstmontag oder man einfach keine Lust hat, das Haus zu verlassen, sind Aufbackbrötchen eine gute Alternative. Zwei Produkte, die bei Edeka, Marktkauf und Netto verkauft werden, sollten Kunden momentan aber besser nicht essen: Weil darin Holzsplitter enthalten sein könnten, hat der Hersteller eine Rückrufaktion für seine Aufbackbrötchen gestartet.
Der Rückruf gilt für die „Gut&Günstig Gemischte Brötchen zum Fertigbacken“, die bei Edeka und Marktkauf erhältlich sind, sowie für die „Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken“, die es bei Netto zu kaufen gibt. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Produkten Fremdkörper
aus Holz befinden könnten“, teilt der Hersteller, die Panem Backstube GmbH, mit. Weil durch möglicherweise spitze Holzsplitter die Gefahr innerer Verletzungen und Blutungen besteht, sollten Kunden die Aufbackbrötchen auf keinen Fall essen.
Rückrufaktion bei Edeka und Netto: Diese Aufbackbrötchen sind betroffen
Zurückgerufen werden die Produkte mit den folgenden Daten:
- Produkt: Gut&Günstig Gemischte Brötchen zum Fertigbacken
- Verpackungsgröße: 540 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): bis einschließlich 30.05.2024
Nach Herstellerangaben seien die Aufbackbrötchen „vorwiegend bei Edeka und Marktkauf mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen
und daran angrenzende Teile von Nordrhein-Westfalen“ verkauft worden.

- Produkt: Kornmühle Gemischte Brötchen zum Fertigbacken
- Verpackungsgröße: 540 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): bis einschließlich 30.05.2024
Die Brötchen waren laut der Panem Backstube GmbH in Netto-Filialen in ganz Deutschland erhältlich. Für Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem 30.05.2024 gelte der Rückruf nicht, betont der Hersteller. Diese können bedenkenlos verzehrt werden.

Rückruf für Aufbackbrötchen: Edeka und Netto erstatten Kaufpreis
Hersteller und Handelsunternehmen haben unmittelbar reagiert und die von der Rückrufaktion betroffene Ware aus dem Verkauf genommen. Kunden, die die Aufbackbrötchen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zuvor bereits gekauft haben, können sie in ihrer Edeka-, Marktkauf- oder Netto-Filiale zurückgeben. Dort erhalten sie den vollen Kaufpreis zurück – auch ohne einen Kassenbon.
Zuletzt wurden bereits andere Backwaren zurückgerufen, die auch bei Edeka und Marktkauf erhältlich sind: Es gab eine Rückrufaktion für Toastbrot, weil darin Plastiksplitter enthalten sein konnten. Zudem gibt es einen aktuellen Rückruf für Fleischwurst von Rewe. Laut dem Hersteller ist sie „nicht zum Verzehr geeignet“.