
Reis ist Bestandteil vieler Mahlzeiten in Deutschland. Knapp 7 Kilogramm des Getreides isst jeder Bundesbürger nach Angaben des Bundeszentrums für Ernährung durchschnittlich im Jahr. Bei der Zubereitung von Reisgerichten ist momentan aber Vorsicht geboten: Es gibt eine Rückrufaktion für einen Basmati-Reis, weil darin zwei verbotene Pestizide nachgewiesen wurden.
Reis-Rückruf: Pestizide „fast ohne Ausnahme gesundheitsschädlich“
Der Rückruf gilt für den „Original Basmati Rice“ der Marke „Schani“. Darin wurden nach Angaben des Importeurs, der Global Foods Trading GmbH, Thiamethoxam und Tricyclazol nachgewiesen. Dabei handelt es sich um zwei Pestizide, die in der Europäischen Union verboten sind. Laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind diese Pflanzenschutzmittel „fast ohne Ausnahme auch für Menschen gesundheitsschädlich“.
Rückrufaktion für Basmati-Reis: Dieses Produkt ist betroffen
Zurückgerufen wird der Reis mit den folgenden Daten:
- Produkt: Original Basmati Rice
- Marke: Schani
- Verpackungsgröße: 1-Kilogramm-Beutel
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 02/2026
- Chargennummer/Los-Kennzeichnung: L1000/GFT/KW26

Rückruf: Reis in mehreren Bundesländern verkauft
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde der Basmati-Reis in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verkauft. Kunden sollten das vom Rückruf Produkt aufgrund der möglichen Gesundheitsgefahr durch die Pestizide auf keinen Fall mehr verzehren.
Konkrete Angaben zur Rückgabe macht die Global Foods Trading GmbH in ihrer Mitteilung nicht. Betroffene Kunden können sich telefonisch (0800/950 950 9; Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail (info@gft.group) beim Importeur melden. Üblicherweise können Kunden bei solchen Rückrufaktionen die betroffenen Produkte im Geschäft zurückgeben und erhalten dort auch den Kaufpreis erstattet.
Auch für Tee gibt es momentan eine Rückrufaktion wegen eines potenziell gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffes. Im Rahmen eines weiteren Rückrufs für Käse warnt das BVL vor „heftigen“ Erkrankungen.