Rückrufaktion für Croissants Verletzungsgefahr durch Metallteile

Ein Teller mit zwei Croissants steht zusammen mit einem Glas Orangensaft, einer Tasse Kaffee und einer Schale Marmelade auf einem Frühstückstisch.
Ein Hersteller hat für seine Croissants eine Rückrufaktion gestartet. © Jéshoots/Pexels
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Beim Frühstück scheiden sich die Geister: Während die einen morgens wenig bis gar nichts essen, kann es für die anderen gar nicht üppig genug sein. Für Letztere gehören auch oft Croissants zum gelungenen Frühstück dazu. Bei dem französischen Gebäck droht nun aber Gefahr für die Gesundheit: Ein Hersteller hat eine Rückrufaktion gestartet.

Der Rückruf betrifft die „Original französischen Butter Croissants“ von Aldente. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen (…) Metallfremdkörper befinden“, teilte der Hersteller Aldente GmbH mit Sitz in Soest (NRW) mit. Diese könnten beim Verzehr innere Verletzungen verursachen.

Rückrufaktion für Croissants: Dieses Produkt ist betroffen

Konkret wird die Ware mit den folgenden Daten zurückgerufen:

  • Produkt: Original französische Butter Croissants (180 Gramm)
  • Marke: Aldente
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 29.05.2024
  • Losnummer: B066DA
  • Barcode (EAN-Nummer): 4044808791070

Weitere Chargen und andere Produkte seien nicht von der Rückrufaktion betroffen, wie die Aldente GmbH erklärte.

Eine Verpackung der Croissants von Aldente, die von einer aktuellen Rückrufaktion betroffen sind.
Diese Croissants von Aldente sind von der Rückrufaktion betroffen.© Aldente GmbH

Croissant-Rückruf: In fast allen Bundesländern verkauft

Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben unmittelbar reagiert und die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen. Bei welchen Supermärkten und Discountern die Croissants verkauft wurden, wollte Aldente auf Nachfrage nicht mitteilen. Aus den Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu dem Rückruf geht lediglich hervor, dass sie in nahezu allen deutschen Bundesländern erhältlich waren. Nur Bremen und Hamburg fehlen auf der Liste.

Kunden, die vor der Rückrufaktion bereits Croissants mit den oben genannten Daten gekauft haben, empfiehlt Aldente, diese „vorsorglich nicht mehr zu verzehren“. Stattdessen sollen sie die Ware an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Dort erhalten sie auch ohne Vorlage des Kassenbons den Kaufpreis erstattet.

Auch in einem anderen Produkt waren kürzlich Metallsplitter entdeckt worden. Der Hersteller hat deshalb eine Rückrufaktion für Tiefkühl-Spinat gestartet, der bei Rewe, Edeka und Netto verkauft wurde. Bei einer Wurst von Rewe sorgten dagegen Plastikteile in der Verpackung für einen Rückruf.

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