
Kennen Sie den Unterschied zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und dem Verbrauchsdatum? Das MHD gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller garantiert, dass ein Produkt seinen Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Das Verbrauchsdatum sagt stattdessen aus, ab wann ein Produkt nicht mehr verkauft und verzehrt werden darf. Eins haben aber beide Daten gemeinsam: Kunden sollten sich darauf verlassen können. Weil bei Lachs, der bei Edeka und Marktkauf erhältlich ist, das Verbrauchsdatum aber nicht stimmt, hat der Hersteller eine Rückrufaktion gestartet.
Der Rückruf betrifft Räucherlachs der Marke „Gut & Günstig“. Wie der Hersteller, die Laschinger Seafood GmbH mitteilt, sei auf manchen Verpackungen „in Folge eines Systemfehlers“ sein falsches Verbrauchsdatum aufgedruckt worden. Statt des korrekten Verbrauchsdatums (10.06.2024) sei darauf der 10.07.2024 zu lesen. Das kann zu Problemen führen: Isst ein Verbraucher den Lachs nach dem eigentlich korrekten Verbrauchsdatum, drohen gesundheitliche Folgen wie Lebensmittelinfektionen.
Rückrufaktion bei Edeka und Marktkauf: Dieser Räucherlachs ist betroffen
Deshalb hat die Laschinger Seafood GmbH sich dazu entschieden, den Räucherlachs zurückzurufen. Davon betroffen sind die Produkte mit den folgenden Daten:
- Produkt: Gut & Günstig Norwegischer Räucherlachs
- Verpackungsgröße: 200 Gramm
- Verbrauchsdatum: 10.07.2024
Laut der Mitteilung des Herstellers wurde der Lachs hauptsächlich in Edeka- und Marktkauf-Filialen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verkauft. Andere Artikel und Verbrauchsdaten seien von der Rückrufaktion aber nicht betroffen.

Räucherlachs-Rückruf: Rückgabe bei Edeka und Marktkauf möglich
Das zurückgerufene Produkt sei bei Edeka und Marktkauf bereits aus dem Verkauf genommen worden. Für Kunden, die den betroffenen Räucherlachs vorher bereits gekauft haben, gibt es nun zwei Möglichkeiten: Bis zum eigentlich korrekten Verbrauchsdatum (10.06.2024) können sie ihn bedenkenlos verzehren. Wer allerdings auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Lachs auch in seiner Edeka- oder Marktkauf-Filiale zurückgeben und bekommt dort den vollen Kaufpreis erstattet – auch ohne Vorlage eines Kassenbons.
Zuletzt wurden weitere Produkte von Edeka zurückgerufen: Für Kartoffeln gab es eine Rückrufaktion, weil sie mit Pestiziden belastet waren. Aufbackbrötchen waren dagegen von einem Rückruf betroffen, weil darin Holzsplitter enthalten sein konnten.