
Rotkohl oder Blaukraut? An der Bezeichnung des beliebten Gemüses scheiden sich die Geister. Während in den nördlicher gelegenen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen von Rotkohl gesprochen wird, nennen die Menschen im Süden es eher Blaukraut. Doch ganz egal, wie man es bezeichnet: Beim Verzehr von Rotkohl aus dem Glas sollte man aktuell besonders vorsichtig sein. Für das Produkt eines großen Herstellers gibt es momentan eine Rückrufaktion.
Rückruf von Kühne-Rotkohl: Diese Chargen sind betroffen
Kühne ruft seinen „Rotkohl nach Traditionsrezept 720 ml im Glas“ zurück. Als Grund für den Rückruf führt der Hersteller eine Verletzungsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher an: „Trotz umfangreicher präventiver und IFS-zertifizierter Sicherheitsmaßnahmen, können wir nicht ausschließen, dass sich in vereinzelten Gläsern (…) Glasstückchen befinden“, heißt es in einer Mitteilung. Die Glassplitter könnten bei Verzehr innere Verletzungen verursachen.
Der Rückruf betrifft allerdings nur die Chargen mit den folgenden Daten:
- Produkt: Kühne Rotkohl nach Traditionsrezept im Glas (EAN 40804002)
- Füllmenge: 720 Milliliter bzw. 680 Gramm, Abtropfgewicht 650 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.12.2025
- Codierungen: 15.12.2025 Z 2030 NL23 1 und 15.12.2025 Z 2130 NL23 1 (am Rand des Schraubdeckels zu finden).
Andere Chargen bzw. Mindesthaltbarkeitsdaten seien von dem Rückruf nicht betroffen, wie Kühne mitteilt.

Rotkohl-Rückruf: Kunden bekommen Geld zurück
Der Rotkohl wurde nach Angaben des Herstellers in Supermärkten und Discountern in ganz Deutschland verkauft. Kühne hat die Händler bereits darum gebeten, die zurückgerufenen Chargen umgehend aus dem Sortiment zu nehmen.
Kundinnen und Kunden, die ein Glas mit den oben genannten Daten zu Hause haben, sollten den Rotkohl auf keinen Fall essen. Sie können das Produkt an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben und erhalten dort auch ohne Vorlage des Kassenbons den Kaufpreis erstattet.
Erst vor wenigen Wochen hatte Kühne einen Rückruf von Grünkohl im Glas veröffentlicht. Durch zum Teil falsch aufgebrachte Etiketten stellte das Produkt eine Gefahr für Allergiker dar. Mögliche Fremdkörper im Produkt waren dagegen der Grund für einen großen Rückruf von Keksen. Es bestand Verletzungsgefahr durch Metallteile.