Frist für Steuererklärung endet in wenigen Tagen Wie man sie verlängern kann

Eine Hand mit Kugelschreiber setzt ein Kreuz bei „Einkommensteuererklärung“ auf dem offiziellen Formular des Finanzamts.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2023 endet in wenigen Tagen. © Hans-Jürgen Wiedl/dpa
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Haben Sie schon Ihre Steuererklärung für 2023 abgegeben? Falls nicht, läuft Ihnen langsam die Zeit davon: Die Frist endet in wenigen Tagen. Wer die Steuererklärung nicht mehr rechtzeitig fertig bekommt, kann unter Umständen die Frist für die Abgabe verlängern – muss dabei aber auf die Kulanz des Finanzamtes hoffen.

Steuerklärung für 2023: Frist endet am 2. September 2024

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr ist eigentlich immer auf ein Datum festgelegt: Sie muss normalerweise spätestens am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Finanzverwaltungen diese Frist aber in den vergangenen Jahren nach hinten verschoben – zunächst um drei Monate, in den Folgejahren dann um zwei bzw. einen Monat.

2023 ist das letzte Steuerjahr, für das es eine solche Fristverlängerung gibt. Privatpersonen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind (egal ob angestellt oder selbstständig), müssen sie spätestens am 2. September 2024 einreichen. Eigentlich würde die Frist bereits am 31. August 2024 enden. Da dieses Datum aber auf einen Samstag fällt, wird das Fristende auf den nachfolgenden Montag verschoben

Steuererklärung: Verlängerte Frist mit Steuerberater

Angestellte und Selbstständige, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, haben noch länger Zeit. Für diese „steuerlich beratenen Personen“, wie sie beim Finanzamt heißen, endet die Frist für die Steuererklärung 2023 erst am 2. Juni 2025.

Steuererklärung für 2023: Kann man die Frist verlängern?

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, läuft also die Zeit davon. Wer sich bislang noch gar nicht damit befasst hat, könnte Probleme bekommen, sie rechtzeitig fertigzustellen.

Unter Umständen kann man die Frist zur Abgabe aber verlängern: In Ausnahmefällen gewährt das Finanzamt Angestellten und Selbstständigen mehr Zeit. Die Fristverlängerung muss allerdings schriftlich beantragt und begründet werden – am besten mit Angabe eines neuen Abgabetermins. Folgende Gründe akzeptiert die Behörde in der Regel für eine Verlängerung:

  • (längere) Krankheit
  • Auslandsaufenthalt
  • fehlende Unterlagen
  • Umzug

Wichtig: Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf und sind auf Kulanz des zuständigen Finanzamtes angewiesen. Sie sollten sich die Verlängerung der Frist zudem schriftlich bestätigen lassen.

Was droht, wenn man die Frist verpasst?

Das Finanzamt droht Angestellten und Selbstständigen, die ihre Steuererklärung nicht innerhalb der Frist abgegeben haben, mit unterschiedlichen Sanktionen. Im ersten Schritt wird üblicherweise – je nach Länge der Fristüberschreitung – ein Verspätungszuschlag erhoben, der zusätzlich zur Steuer bezahlt werden muss. Weitere mögliche Sanktionen sind nach Angaben der Finanzverwaltung NRW ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung oder die Festsetzung von Zinsen.

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