
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl 2025 statt. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Stimme entweder per Briefwahl oder direkt im Wahllokal abzugeben. Dabei stellt sich für viele die Frage, wie der Stimmzettel gestaltet ist, wie er korrekt ausgefüllt werden muss und welche Fehler ihn ungültig machen können. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 zusammengefasst.
Stimmzettel Bundestagswahl 2025: So sieht er aus
Bei der Bundestagswahl 2025 hat jeder Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben. Diese sind auf dem Wahlzettel in zwei Spalten unterteilt: Links befindet sich die Erststimme, rechts die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählt man eine konkrete Person, die im jeweiligen Wahlkreis als Direktkandidat antritt. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten sowie deren Partei, Beruf und Wohnort angegeben. Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, zieht per Direktmandat in den Bundestag ein – sofern die eigene Partei genügend Sitze im Parlament erhalten hat.
Darüber entscheidet die Zweitstimme, die für eine Partei bestimmt. Diese Stimme hat Einfluss darauf, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält. Wichtig: Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden. Wähler sind nicht verpflichtet, beide Stimmen der gleichen Partei zu geben.
Die Gestaltung der Stimmzettel variiert je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen stehen bei der Bundestagswahl 2025 beispielsweise 18 Parteien zur Wahl. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel orientiert sich am Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl.
Für Wähler, die unsicher sind, welche Partei ihre politischen Ansichten am besten vertritt, bietet der Wahl-O-Mat eine hilfreiche Orientierung. Dieses Online-Tool ermöglicht es, durch die Beantwortung politischer Fragen eine Partei zu finden, die den eigenen Überzeugungen am nächsten kommt. Es gibt aber auch einige Alternativen zum Wahl-O-Mat.
Muster-Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025
Wer sich vor dem Besuch des Wahllokals schon einmal ein Bild vom Stimmzettel machen möchte, bekommt mit diesem Muster aus dem Wahlkreis Unna I einen Eindruck, was ihn in der Wahlkabine erwartet:

Wann wird der Stimmzettel ungültig?
Bei der Bundestagswahl ist es entscheidend, den Stimmzettel richtig auszufüllen, damit die eigene Stimme gültig bleibt. Grundsätzlich darf in jeder Spalte des Wahlzettels nur ein Kreuz gesetzt werden – mehrere Kreuze in einer Spalte machen die Stimme ungültig.
Ebenso ist es nicht erlaubt, auf den Wahlzettel zu schreiben, zu malen oder eine Unterschrift zu setzen. Solche Markierungen können dazu führen, dass der Stimmzettel nicht gewertet wird. Das Kreuz muss auch klar und eindeutig erkennbar sein. Unleserliche oder missverständliche Kennzeichnungen können zur Ungültigkeit der Stimme führen.
Nach dem Ankreuzen ist es wichtig, den Wahlzettel ordnungsgemäß zu falten und in den vorgesehenen Umschlag zu stecken. Dies stellt sicher, dass die Wahl geheim bleibt.
Wer unsicher ist, wie der Stimmzettel korrekt ausgefüllt werden muss, kann das Wahlpersonal vor Ort um Hilfe bitten. So kann jeder sicherstellen, dass seine Stimme gültig bleibt und in das Wahlergebnis einfließt.
Falsches Kreuz gesetzt – was nun?
Es kann leicht passieren, dass ein Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gesetzt wird. In diesem Fall haben Wähler die Möglichkeit, einen neuen Stimmzettel zu erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der fehlerhafte Stimmzettel zuvor in Anwesenheit eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet wird.