
Die sinkenden Corona-Infektionszahlen lassen den Ruf nach weiteren Öffnungsschritten lauter werden – und nach einem koordinierten Vorgehen. Doch danach sieht es im Moment nicht aus. Inzwischen lockern die Länder zwar wieder, allerdings auf eigene Faust.
Eine Übersicht:
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein dürfen sich von Montag, 31. Mai, drinnen wieder bis zu zehn Menschen aus bis zu ebenso vielen Haushalten treffen.
Auch größere Veranstaltungen sind nun möglich. Je nach Art sind unter Auflagen in Innenräumen bis zu 125 Teilnehmer möglich, im Freien bis zu 250. Das gilt auch bei Konzerten, im Theater oder Kino. Bei Festen und Empfängen sind drinnen bis zu 25, draußen bis zu 50 Personen erlaubt. Dabei gilt: Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
In Museen und Ausstellungen besteht ab Montag, 31. Mai, keine Testpflicht mehr, außerdem müssen Restaurants nicht mehr um 23 Uhr schließen.
Alle Sportanlagen dürfen wieder öffnen, auch Fitnessstudios. Bei Sport im Innenraum gilt ab zehn Menschen eine Testpflicht, ausgenommen sind Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen bis zu 25 Teilnehmern. Testpflicht besteht bei Fitnessstudios und in Schwimmhallen. Draußen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 50 Teilnehmer ohne Testpflicht erlaubt. Im Amateursport sollen ab Montag wieder Zuschauer gestattet sein – analog zu den Vorgaben für Veranstaltungen.
Unter Auflagen ist künftig auch wieder Prostitution erlaubt – bei Erfassung der Kontaktdaten sowie mit Hygienekonzept für Freier und Prostituierte.
Seit dem 17. Mai steht das Bundesland wieder Touristen aus ganz Deutschland offen – nicht wie bisher nur in den vier Modellregionen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben ein Stück normalisiert. Gefordert sind allerdings neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Corona-Tests vor der Anreise und dann alle drei Tage.
Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung will ebenfalls angesichts der sinkenden Corona-Zahlen die Corona-Beschränkungen lockern. Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung liegt die neuen Corona-Verordnung vor, die am 31. Mai in Kraft tritt. Demnach darf die Innengastronomie mit beschränkter Kapazität wieder öffnen, in der Außengastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Sperrstunde ab 23 Uhr. Bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 35 wird die Testpflicht und die Sperrstunde auch für die Innengastronomie aufgehoben.
Mannschaftssport soll wieder möglich sein, Kinos und Theater dürfen wieder Zuschauer empfangen. Messen und Jahrmärkte sind unter Hygiene-Auflagen zulässig und es dürfen sich wieder bis zu 10 Personen aus maximal drei Haushalten treffen.
Bei einer Inzidenz unter 35 sollen Clubs, Bars und Diskotheken mit 50-prozentiger Kapazität wieder öffnen dürfen. Bedingung ist ein negatives Testergebnis, es gibt keine Maskenpflicht.
Darüber hinaus kehren fast alle Schulen in Niedersachsen am Montag in den Präsenzunterricht zurück.
Den Tourismus öffnete Niedersachsen bereits: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 100 liegt, dürfen Gäste aus ganz Deutschland übernachten. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest, die vollständige Impfung oder Genesung. Die Gäste müssen in der Woche jeweils zwei weitere Tests durchführen.
Bayern
Bayern hat bereits vergangene Woche weiter aufgemacht. Lockerungen gibt auch hier nur bei passender Inzidenz: In der Regel muss sie stabil unter 100 liegen.
Tourismus: Hier gibt es seit Freitag, 21. Mai deutliche Änderungen. Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze und Co. dürfen wieder Touristen beherbergen. Voraussetzung ist, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt dies erlaubt hat, was sie bei einer stabilen Inzidenz unter 100 mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums tun kann. Zudem müssen Gäste getestet sein und dies in regelmäßigen Abständen wiederholen, solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt. Ausgenommen sind – wie üblich – Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder bis zum 6. Geburtstag.
Beherbergungsbetriebe dürfen sogar Innengastronomie bis 22 Uhr betreiben – allerdings nur für ihre Gäste, mit Abständen und strengen Hygieneregeln. Zudem sind touristische Bahn und Busreisen wieder erlaubt und die Außenbereiche medizinischer Thermen dürfen wieder öffnen.
Freizeit- und Kulturangebote: Auch hier gibt es bei stabilen Inzidenzen unter 100 viele Lockerungen. Teilweise betreffen auch sie Touristen: So dürfen Seilbahnen wieder fahren, und Fluss- und Seenschifffahrt Ausflugsverkehr anbieten.
Für Theater hat es ja bereits erste Öffnungsschritte gegeben, doch zu Pfingsten geht es in die Freiluftsaison: Bei stabilen Inzidenzen unter 100 darf mit strengen Hygieneauflagen für bis zu 250 Zuschauer gespielt werden. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ohne den obligatorischen Corona-Test. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Laienensembles. Laienensembles dürfen zudem wieder proben.
Beim Sport läuft es ähnlich wie im Theater: 250 Zuschauer dürfen sich – eine stabile Inzidenz unter 100 sowie entsprechende Test- und Hygieneprotokolle vorausgesetzt – unter freiem Himmel Sportevents ansehen. Wer selbst aktiv sein möchte, kann auch wieder ins Fitnessstudio gehen. Dort gilt FFP2-Maskenpflicht bis zum Gerät sowie – in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 – Testpflicht.
Freibäder dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ebenfalls ab Pfingsten öffnen: Gäste, die sich vom Wetter nicht abschrecken lassen, bekommen aber nur mit einem vorgebuchten Termin Einlass. Zudem brauchen auch sie einen negativen Test – solange die Inzidenz noch nicht stabil unter 50 fällt.
Außengastronomie: Im Bayern darf die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen.
Hessen
Das Land Hessen hat einen Zwei-Stufen-Plan für Lockerungen beschlossen. Zunächst gilt Stufe 1, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage hinweg unter dem Wert von 100 gelegen hat. Dann können zum Beispiel die Schulklassen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen wieder in Präsenz unterrichtet werden. Für die Klassen 7 bis 11 ist Wechselunterricht vorgesehen. In den Kitas beginnt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Zoos und Museen dürfen unter Auflagen wieder öffnen, auch Tourismus ist wieder unter bestimmten Bedingungen möglich. Fitnessstudios können nach vorheriger Anmeldung und Negativ-Test besucht werden. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr mehr.
Die zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an 14 Tagen in Folge unter 100 oder an fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 liegt. Dann wird beispielsweise für Gäste in Außenbereichen der Gastronomie nur noch ein Test empfohlen, er ist aber nicht mehr verpflichtend. Außerdem dürfen Gaststätten auch innen wieder aufmachen, für den Innenbereich gilt aber weiterhin eine Testpflicht. Auch Schwimmbäder können dann wieder öffnen, Mannschaftssport ist wieder unter Auflagen möglich.
Brandenburg
Die brandenburgische Landesregierung möchte am 1. Juni die neueste Version der Corona-Verordnung beschließen. Damit dürften sich in Brandenburg wieder mehr Personen als bisher miteinander verabreden: Angehörige des eigenen Haushalts sollen sich mit Personen aus zwei weiteren Haushalten treffen können. Insgesamt dürfen bis zu zehn Personen zusammen sein.
Bei privaten Feiern wie Geburtstagen oder Hochzeiten dürfen sich unter freiem Himmel künftig wieder 100 Personen, in geschlossenen Räumen 50 Personen treffen. Abstands- und Hygieneregeln müssen dabei beachtet werden. Auch die Kontaktnachverfolgung muss durch das Erfassen der Kontaktdaten aller Teilnehmer gewährleistet sein. Die Test-Pflicht ist in der Verordnung für private Feiern nicht genannt.
Bei Versammlungen unter freiem Himmel wird die Zahl der erlaubten Teilnehmenden von bisher 500 auf 1000 erhöht. Gleichzeitig wird dabei das verpflichtende Tragen von explizit medizinischen Masken aufgehoben, das Abstandsgebot gilt aber weiterhin.
Lockerungen gibt es auch für die Kultur in Brandenburg: Bei Veranstaltungen in Innenräumen – zum Beispiel in Theatern, Konzert- und Opernhäusern oder Kinos – sind mit entsprechenden Hygiene-Maßnahmen bis zu 200 Zuschauer erlaubt. Unter freiem Himmel sogar bis zu 500 Menschen.
Dieselben Obergrenzen gelten ab dem 11. Juni auch für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spielhallen und ähnliches. Am selben Tag dürfen auch Schwimmbäder, Thermen und Wellnesszentren wieder öffnen, Dampfsaunen und Dampfbäder müssen geschlossen bleiben.
Mit den Lockerungen können die Brandenburger auch wieder spontan im Einzelhandel einkaufen, denn die Termin-Regelung wird aufgehoben. Ein negativer Corona-Test bleibt aber weiterhin eine Voraussetzung für das Shoppen.
Die Hotels und Pensionen sollen in Brandenburg ab 11. Juni wieder öffnen dürfen, und zwar voraussichtlich ohne Auslastungsbeschränkung.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Inzidenz inzwischen bei weit unter 35, deshalb durften der Einzelhandel und die Gastronomie dort schon vergangene Woche öffnen. Ab dem 1. Juni sind aber weitere Lockerungen in Sicht. Unter anderem sind die Kontaktbeschränkungen betroffen: Neben zwei Familien dürfen sich auch wieder bis zu zehn Personen aus fünf Haushalten gleichzeitig treffen. Dabei zählen vollständig Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis 14 Jahren nicht mit.
Auch die Studierenden dürfen sich wieder auf ausgewählte Veranstaltungen in Präsenz freuen. Dazu gehören unter anderem Seminare in der Medizin sowie Lehrveranstaltungen, die spezielle Arbeitsräume erfordern. Außerdem sind die Bibliotheken wieder zugänglich, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt.
Die Sperrstunde (0 Uhr) für die Gastronomie entfällt mit den neuen Lockerungen auch in Mecklenburg-Vorpommern. Im Außenbereich ist kein Test mehr notwendig, in den Innenbereichen dagegen schon.
Theater und Konzerthäuser dürfen mit wenig Publikum starten, ausgenommen sind Tanzveranstaltungen. Auch Museen und Galerien öffnen für eine begrenzte Besucherzahl: eine Person auf zehn Quadratmetern. Es besteht jeweils eine Testpflicht für Erwachsene.
Ab dem 1. Juni wird dann auch Sport im Freien für bis zu 25 Personen erlaubt sein. In Sporthallen sind bis zu 15 Personen zugelassen, die alle einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Dazu kommen Freibäder, Fitnessstudios und Tanzschulen – sie stehen Besuchern mit Test und Termin wieder offen. Auch hier gilt: Pro zehn Quadratmetern ist eine Person zugelassen.
Veranstaltungen aller Art dürfen wieder stattfinden, sofern sie angemeldet sind und die Teilnehmenden getestet sind. Innen allerdings mit maximal 50 Personen, außen mit maximal 100.
Berlin
In Berlin hat die Außengastronomie seit Pfingsten wieder geöffnet – auch Kulturveranstaltungen dürfen stattfinden. Der Besuch ist nur Personen mit einem negativen Corona-Test oder einem Impf- bzw. Genesenen-Nachweis gestattet.
Der Berliner Senat plant in zunächst zwei Stufen weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie. Ab dem 4. Juni sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden und Fitness- sowie Tanzstudios wieder öffnen dürfen. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten sollen mit Reservierungs- und Testpflicht wieder zugänglich sein, der Betrieb in Hochschulen mit Lehrveranstaltungen in Kleingruppen wieder schrittweise anlaufen.
Ab 18. Juni ist dann unter anderem vorgesehen, wieder touristische Übernachtungen in Hotels sowie Innengastronomie mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht und Testpflicht zu ermöglichen. Im Einzelhandel soll die Testpflicht dann wegfallen. Endgültig beschlossen werden sollen die Lockerungen im Juni. Voraussetzung sind stetig sinkende Infektionszahlen.
Saarland
Im Saarland ist die Außengastronomie für negativ Getestete geöffnet – auch Kinos, Theater und Fitnessstudios dürfen testbasiert aufmachen. Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte und für Genesene. Ab dem 31. Mai soll auch die Innengastronomie und das Hotelgewerbe folgen.
Seit dem 24. Mai sind Strandbäder geöffnet und Freizeitaktivitäten mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test und der Nachweis einer vollständigen Impfung. Auch im Einzelhandel gilt weiterhin die Testpflicht.
Im kleinen Grenzverkehr zwischen dem französischen Gebiet Moselle und dem Saarland gibt es keine besondere Corona-Testpflicht mehr für Grenzgänger. Stattdessen gelte wieder die sogenannte 24-Stunden-Regelung, nach der Personen bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden von der Testpflicht befreit sind, teilte das saarländische Ministerium für Finanzen und Europa in Saarbrücken mit.
Sachsen
Vergangenen Mittwoch hat die sächsische Landesregierung neue Öffnungsschritte beschlossen, die von Montag, 31. Mai, an in Kraft treten werden. Somit können sich künftig in Regionen mit einer Inzidenz von unter 100 fünf Personen aus zwei Hausständen in geschlossenen Räumen treffen, im Freien sind zehn erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 50 können diese zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen, also auch unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden jeweils nicht mitgerechnet.
Aktuell unterscheiden sich die Infektionszahlen in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten sehr stark. So dürfen in Regionen unterhalb einer 100er-Inzidenz Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen draußen Sport treiben. Mit Kontakterfassung ist der Sport unter freiem Himmel für alle erlaubt, solange er kontaktlos bleibt und es bei maximal 30 Teilnehmern bleibt. In Turnhallen sowie bei Kontaktsport draußen muss zudem ein negativer Testnachweis erfolgen (auch bis zu 30 Personen). Das Gleiche gilt für Fitnessstudios.
Wenn die 50er-Marke unterschritten wird, ist Kontaktsport mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung auch drinnen wieder zulässig (mit bis zu 30 Personen). Außerdem sind wieder Besucher für Sportveranstaltungen zugelassen – mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testpflicht.
Auch für den Handel in Sachsen sind die 100er- und die 50er-Marke entscheidend: Sinkt die Inzidenz unter 100, dürfen alle Geschäfte wieder regulär öffnen – ohne Terminvereinbarung, aber mit einem tagesaktuellen Corona-Test der Kunden. Vom 14. Juni an sollen auch wieder mehr Kunden pro Quadratmeter in einem Geschäft erlaubt sein.
Im Gastrobereich sind die ersten Lockerungen bereits erfolgt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, kann es Öffnungen im Außenbereich geben – mit Terminbuchung und Kontakterfassung. Wenn mehr als ein Haushalt an einem Tisch sitzt, besteht für alle eine Testpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 50, kann auch der Innenbereich geöffnet werden. Ebenfalls neu ist: Liegt der Inzidenzwert 14 Tage lang unter 35, entfällt die Testpflicht in der Gastronomie – wie auch im Einzelhandel, in Zoos und anderen Freizeiteinrichtungen sowie bei Kultur – und Sportangeboten.
Touristen dürfen erst dann wieder in Hotels und Pensionen übernachten, wenn die Inzidenz stabil unter 50 sinkt. Voraussetzungen sind Terminbuchungen, Kontakterfassung und ein aktueller Corona-Test zu Beginn des Aufenthaltes. Von diesem Beherbergungsverbot sind Campingplätze sowie Ferienwohnungen ausgenommen.
Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 wieder Publikum empfangen, vorausgesetzt der Einlass erfolgt mit Terminbuchung, Kontakterfassung und aktuellem Test. Unter einer 35er-Inzidenz soll die Testpflicht gestrichen werden.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist am Dienstag, 25. Mai, eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 13. Juni. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 pro 100.000 Einwohner sind wieder Kulturveranstaltungen im Freien und auch in Innenräumen mit begrenzter Besucherzahl erlaubt.
Hotels, Ferienlager und Jugendherbergen öffnet ebenfalls bei einer Inzidenz von unter 100. Allerdings nur für Getestete, Geimpfte und Genesene. Unter diesen Bedingungen darf auch die Innengastronomie wieder öffnen. Auch Einkaufen und Sport ist wieder möglich.
Ab 31. Mai sollen die Grundschulen wieder in den Regelbetrieb zurückkehren.
Thüringen
Als letztes Bundesland ist nun auch Thüringen mit der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz in der Corona-Pandemie unter 50 gefallen.
Derweil wurden Details aus einem Entwurf für eine neue Corona-Verordnung für Thüringen bekannt. Demnach sollen Gaststätten, Kneipen und Bars auch ihre Innenräume wieder für Gäste öffnen können, wenn die Inzidenz im jeweiligen Kreis stabil unter 50 liegt. Voraussetzung sollen jedoch zunächst eine Terminvereinbarung und ein negatives Corona-Testergebnis sein. Die Testpflicht soll auch wegfallen, wenn die Inzidenz stabil unter dem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern liegt.
Eine ähnliche Regelung sieht der Verordnungsentwurf für Hotels vor: Bei stabilen Inzidenzwerten von unter 50 dürfen Hotels grundsätzlich öffnen, müssen von ihren Gästen aber einen negativen Corona-Test verlangen; bei einer stabilen Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.
Bisher sieht die geltende Corona-Verordnung vor, dass bei einer Inzidenz unter 100 Restaurants und Cafés ihre Außenbereiche und Biergärten öffnen dürfen, Gäste müssen vor dem Besuch einen Termin vereinbaren. Touristische Übernachtungen sind nur auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen und -häusern erlaubt.
Fitnessstudios und Saunen sollen bei Inzidenzen von unter 50 wieder öffnen können. Voraussetzung auch hier ist Kontaktnachverfolgung und ein negativer Test. Auch sexuelle Dienstleistungen sollen bei solchen Inzidenzen wieder möglich sein, wenn nicht mehr als zwei Menschen beteiligt sind und sie negativ getestet sind.
Schwimmhallen und Freizeitbäder sollen dann auch ihre Innenräume öffnen können. Im Einzelhandel soll die Testpflicht nach dem Entwurf bereits bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 wegfallen können. Eine Maskenpflicht aber soll bleiben.
Nordrhein-Westfalen
Im bevölkerungsreichsten Bundesland ist am Freitag, 28. Mai, die Corona-Schutzverordnung aktualisiert worden. Sie enthält drei Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100.
Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich – etwa Freizeitparks – kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Für besonders infektionsgefährdete Veranstaltungen ist zudem ein frühestmögliches Öffnungsdatum vorgeschrieben: Ab 1. September dürfen Clubs und Diskotheken wieder mit einem genehmigten Konzept öffnen, wenn die Inzidenz landesweit unter 35 liegt.
Kindertagesstätten kehren vom 7. Juni an in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl zurück. Die Gruppentrennung wird aufgehoben. Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden.
Ab 31. Mai sollen alle Schüler wieder vollständig in den Präsenzunterricht zurückkehren, sofern eine stabile Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt erreicht ist.
In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich. Voraussetzung ist, dass der Wert in den jeweiligen Gebieten fünf Werktage unter 100 liegt. Ab dem übernächsten Tag kann dann die Öffnung greifen. Umgekehrt gilt: Wenn ein Kreis oder eine Stadt drei Tage über einem Grenzwert liegt, gilt ab dem übernächsten Tag wieder die höhere Stufe.
Bei Stufe 3 bleibt es bei Außengastronomie mit Tests. In Stufe 2 gilt: außen ohne Test, drinnen mit. Bereits bei einer Inzidenz von stabil unter 100 gilt laut Gesundheitsministerium ab Freitag außen 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen; bei einer Inzidenz unter 50 auch innen 1,50 Meter Abstand. Zuvor waren es drinnen zwei Meter Mindestabstand gewesen und damit 50 Zentimeter mehr als in einigen anderen Bundesländern.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Kommune stabil unter 50, darf wieder in Fitnessstudios trainiert werden. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen dann mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Wenn die landesweite Inzidenz unter 50 sinkt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Bei einer Inzidenz unter 35 in einem Kreis oder einer Stadt dürfen Freibäder ohne Test und Bordelle mit Test besucht werden. Diskotheken im Freien sind dann mit maximal 100 Personen erlaubt.
Private Veranstaltungen – ohne Partys – sind bei einer Inzidenz unter 50 im Kreis oder der Stadt draußen mit bis zu 100 getesteten Gästen und drinnen mit bis zu 50 zulässig. Sinkt der Wert unter 35, sind im privaten Bereich draußen bis zu 250 Gäste ohne Test und drinnen bis zu 100 Gäste mit Test erlaubt.
Im Kulturbereich sind Veranstaltungen draußen bei einer Inzidenz in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten zwischen 100 und 50 mit bis zu 500 Personen erlaubt. Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos können bis zu 250 Personen mit negativem Testergebnis zugelassen werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, dann sind bis zu 500 Personen erlaubt.
Kontaktfreier Außen-Sport ist nur noch in Stufe 3 auf 25 Personen begrenzt – in allen anderen Stufen unbegrenzt. Sport innen ist in den Stufen 1 und 2 mit unterschiedlichen Auflagen zur Personenzahl, Tests und zur Rückverfolgbarkeit möglich.
Baden-Württemberg
Nach dem Start der Lockerungen der Corona-Auflagen in mehreren Regionen stehen in den kommenden Tagen weitere Städte und Kreise bereit, um die Beschränkungen für Kneipen, Hotels und Geschäfte zu verringern.
Sollte die Virusbelastung nicht weiter steigen, könnten Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler als nächstes im Landkreis Böblingen die Türen öffnen und Gäste begrüßen. Auch die Städte Baden-Baden und Karlsruhe sowie der Ortenaukreis, der Rhein-Neckar-Kreis, der Bodenseekreis und die Kreise Freudenstadt, Tübingen, Karlsruhe, Rastatt, Sigmaringen und Reutlingen wären dann im Laufe der Woche nach langer Zwangspause an der Reihe.
Als Voraussetzung für diesen Schritt müssen in einer Stadt oder einem Landkreis die Corona-Zahlen an fünf Werktagen nacheinander unter einer Inzidenz von 100 Ansteckungen pro 100 000 Einwohnern liegen. In diesen weniger vom Virus belasteten Kreisen hatte das Land die Einschränkungen in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit erheblich gelockert.
So sind etwa Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino im Freien wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten können öffnen – genauso wie Bibliotheken und Archive. Auch Freibäder dürfen wieder Badegäste empfangen.
Die Schulen in Baden-Württemberg profitieren ebenfalls – und kehren Schritt für Schritt wieder zu so etwas wie Alltag zurück. Denn weil die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt, ist von Montag an in einigen Regionen auch wieder Präsenz im Schulunterricht möglich.
Überschreitet ein Kreis die Marke von 100 an drei Werktagen hintereinander, müssen die Öffnungsschritte allerdings wieder zurückgenommen werden. Die Landesregierung hob zudem die Impfpriorisierung in den Hausarztpraxen auf.
Hamburg
Die Hamburger Gastronomen durften ihre Außenbereiche schon zu Pfingsten öffnen. Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 hatte der Hamburger Senat die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben.
Beherbergungsbetriebe dürfen wieder Gäste empfangen, dabei aber nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Übernachtungsgäste können im Hotel frühstücken oder essen gehen. Die Außenbereiche von Gaststätten sind bereits seit Pfingstsamstag geöffnet. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher stellte in Aussicht, auch die Innengastronomie zuzulassen, wenn die Infektionszahlen weiter sinken. Eine Entscheidung dazu soll bereits am 1. Juni fallen.
Im privaten Bereich gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf fünf Personen. Diese dürfen jedoch anders als bisher aus mehr als zwei Haushalten kommen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Eine weitere Lockerung für private Treffen könne in 10 bis 14 Tagen erfolgen, erklärte Tschentscher.
Kultur- und Fortbildungsveranstaltungen können mit bis zu 50 Teilnehmern auf festen Sitzplätzen in Innenräumen stattfinden, bei Sportveranstaltungen sind bis zu 650 Besucher zulässig. Bedingung ist immer ein negativer Test. Bei Hochzeiten gibt es zumindest auf dem Standesamt eine kleine Lockerung: Seit Samstag, 30. Mai, können inklusive Brautpaar und Standesbeamten bis zu zehn Personen an einer Trauung teilnehmen.
Nach dem Ende der Maiferien kehrten in Hamburg auch wieder alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht an die Schulen zurück. Die Kindertagesstätten sollen eine Woche später den „Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen“ aufnehmen. Alle Kinder können allerdings erst vom 7. Juni an wieder für die volle Zeit in die Einrichtungen gehen, weil einige Kitas noch Vorbereitungszeit benötigen.
Bis zu 20 Erwachsene dürfen im Freien gemeinsam Sport treiben, in Innenräumen darf „kontaktfreier Sport“ mit maximal 10 Erwachsenen nach negativem Test stattfinden. Getestete, genesene und vollständig geimpfte Bürger dürfen auch in Fitnessstudios trainieren oder Yogastudios besuchen, wobei nur eine Person je zehn Quadratmeter Flächen eingelassen werden darf.
Auf Öffnung warten müssten dagegen weiter die Clubs, Bars und das Rotlicht, sagte Tschentscher. „Wir haben durchaus noch Infektionsaktivität, deshalb werden wir das in den kommenden Wochen noch beobachten müssen.“
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