Prozess um Bluttat an der „Pannhütt“ Attacke auf Obdachlosen (27): Gericht sieht wohl keinen Tötungsvorsatz

Die Obdachlosenunterkunft an der Pannhütt in Waltrop: Hier geschah die Gewalttat. Im Prozess gaben die Richter jetzt eine vorläufige rechtliche Bewertung bekannt. © Horn (A)/dpa; Collage Ruhland
Lesezeit

Der „Pannhütt-Prozess“ steuert langsam auf die Zielgerade zu: Die Richter der 3. Jugendkammer des Bochumer Landgerichts gaben jetzt eine rechtliche Bewertung bekannt. Stand jetzt muss wohl keiner der vier Angeklagten am Ende mehr mit einer Bestrafung wegen versuchten Mordes rechnen. „Nach vorläufiger und nicht abschließender Beratung geht die Kammer bei den Angeklagten nicht vom Vorliegen eines Tötungsvorsatzes beim Angriff auf das spätere Opfer aus“, sagte Richter Nils Feldhaus.

Bluttat in Waltroper Obdachlosenunterkunft

Angeklagt ist das Quartett wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs. Die Richter wiesen jetzt aber darauf hin, dass es stattdessen voraussichtlich eher auf Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung hinauslaufe.

Drei Angeklagte (23, 24, 29) haben ihre Verstrickung in die Gewaltattacke vom 18. Mai 2021 eingeräumt, als ein Obdachloser (27) in der Not-Unterkunft mit Baseballschlägern sowie einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt worden war. Nur der jüngste Angeklagte (20) schweigt zu den Vorwürfen.

Ein zuletzt gestellter Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wurde zwischenzeitlich mit Blick auf mögliche Missinterpretationen zurückgenommen.

Weil zwei Angeklagte (23, 24) zudem eine kiloschwere Drogenschmuggelfahrt über die deutsch-niederländische Grenze zugaben, droht dem Duo eine zusätzliche Strafe. Urteile: voraussichtlich Mitte Februar.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen