Mit Alkohol, aber ohne Führerschein Waltroper (20) flüchtet nach Unfall

Der Schriftzug „Polizei“ ist auf einem Streifenwagen zu lesen.
Über eine kuriose Unfallflucht am Morgen des 4. Advents berichtet die Polizei in Waltrop. © dpa
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Dieser Vorfall hätte auch schlimmer ausgehen können: Zeugen meldeten der Polizei am Sonntag (22.12.) gegen 7 Uhr ein Fahrzeug mit einem erheblichen Unfallschaden an der Imbuschstraße. Vor Ort in der Zechenkolonie trafen die Polizeibeamten auf einen 20-jährigen Waltroper, der noch in dem Auto saß.

Der Mann ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, vor Ort ergaben sich außerdem deutliche Hinweise darauf, dass der Waltroper betrunken gefahren war.

Lauter Knall an der Theodor-Heuss-Straße

Am Vormittag meldete sich dann eine weitere Zeugin bei der Polizei. Sie hatte um kurz vor 7 Uhr einen lauten Knall an der nahen Theodor-Heuss-Straße gehört und ein Fahrzeug wegfahren sehen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich hierbei um den Unfallort. An der Theodor-Heuss-Straße wurde eine Straßenlaterne beschädigt.

Dem 20-Jährigen wurde unterdessen eine Blutprobe entnommen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Ergebnis der kuriosen Unfallflucht: Es entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro, wie ein Polizeisprecher am Montag (23.12.) mitteilte.

In der Summe kann der Vorfall für den Unfallverursacher aber noch teurer werden, wie Polizeisprecherin Pia Weßing auf Nachfrage erklärte: Für das Fahren ohne Führerschein werde eine Geldstraße oder maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, für die Unfallflucht eine Geldstrafe oder maximal eine Freiheitsstraße von drei Jahren und für die Unfallfahrt unter Alkoholeinfluss eine Geldstrafe oder maximal eine Freiheitsstraße von fünf Jahren fällig.

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