Nach Übergriffen auf Waltroper Kinder Staatsanwaltschaft schockt Dattelner Wiederholungstäter

Der vorbestrafte Sexualstraftäter (rechts) aus Datteln neben seinem Pflichtverteidiger Jens Tuschhoff aus Oer-Erkenschwick beim Prozessauftakt. Jetzt hat der gebürtige Waltroper seine Revision zurückgenommen.
Der vorbestrafte Sexualstraftäter (rechts) aus Datteln neben seinem Pflichtverteidiger Jens Tuschhoff aus Oer-Erkenschwick beim Prozessauftakt. Jetzt hat der gebürtige Waltroper seine Revision zurückgenommen. © Werner von Braunschweig
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Im Prozess gegen einen vielfach vorbestraften Sexualstraftäter (58) aus Datteln, der zugegeben hat, in Waltrop zwei Kinder missbraucht zu haben, hat die Staatsanwaltschaft am Bochumer Landgericht jetzt eine empfindliche Gefängnisstrafe beantragt. Hinter der Forderung steht unverkennbar der Gedanke: Dieser Mann soll nie wieder freikommen.

Konkret beantragte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von insgesamt siebeneinhalb Jahren Haft – plus anschließende Sicherungsverwahrung (SV). Mit der zusätzlichen Forderung nach der Anordnung von SV, einer Maßregel für besonders gefährliche Straftäter, folgte die Anklagevertreterin der klaren Empfehlung einer Rechtspsychologin, die den Dattelner zuletzt als hochgradig rückfallgefährdet eingestuft hatte.

U-Haft seit Januar 2023

Der Angeklagte hatte vor der 8. Strafkammer zugegeben, sich in Waltrop an einem achtjährigen Mädchen und auch an seinem siebenjährigen Enkel schwer sexuell vergriffen zu haben.

Der gebürtige Waltroper (U-Haft seit Januar 2023) ist seit 1999 mehrfach wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Urteil für 20. Oktober geplant

Insgesamt hat der Industriereiniger mehr als 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Übergriffe auf seinen Enkel waren über entdeckte Videodateien auf einem beschlagnahmten USB-Stick ans Licht gekommen.

Das Urteil soll voraussichtlich am 20. Oktober verkündet werden.

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