
Bei einem missglückten Überholvorgang hatte sich am Samstag (2. 7.) auf der Recklinghäuser Straße in Waltrop ein Unfall ereignet: Ein Castrop-Rauxeler (28) hatte mit seinem VW Golf mehrere andere Fahrzeuge überholt und war schließlich mit einem Trecker kollidiert, der gerade nach links in einen Feldweg abbiegen wollte. Der Golf-Fahrer wurde schwer verletzt, und seinen Führerschein ist der Unfallfahrer jetzt auch los.
Stau im Waltroper Westen war nur eine Folge
Polizeisprecherin Corinna Kutschke erklärt die Hintergründe. Den Führerschein abnehmen kann die Polizei dann, wenn ein Fahrer ungeeignet erscheint, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ist in Paragraf 69 des Strafgesetzbuches festgehalten – darin geht es um die „Entziehung der Fahrerlaubnis“.
Trunkenheit ist ein Grund, weswegen die „Fleppe“ weg sein kann, aber auch verbotene Autorennen. Oder auch, wenn derjenige auf andere Art und Weise den Straßenverkehr gefährdet – etwa, indem er „falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt“. Das war den Erkenntnissen zufolge offenbar am Samstag auf der Recklinghäuser Straße der Fall.
Die Ermittlungen zu dem Unfall, so Corinna Kutschke weiter, sind noch im Gange. Weil sich der Fall im Bereich einer Straftat befindet, wird er im weiteren Verlauf an die Staatsanwaltschaft gegeben, die dann übers weitere Vorgehen befindet.