Bluttat an der „Pannhütt“ Waltroper Obdachloser fast getötet: Zwei Angeklagte aus der U-Haft entlassen

Christine Horn (Archivbild)
Im Prozess um die Bluttat in einer Notunterkunft an der “Pannhütt” haben die Bochumer Richter zuletzt zwei Angeklagte aus der U-Haft entlassen. © Christine Horn (Archivbild)
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Weil nach den jüngsten rechtlichen Hinweisen im „Pannhütt-Prozess“ am Ende wohl deutlich mildere Strafen zu erwarten sind, haben die Richter der 3. Strafkammer am Bochumer Landgericht jetzt zwei Angeklagte (20, 29) aus der U-Haft entlassen. Den zwei Mitangeklagten (23, 24) wurde diese Lockerung wegen einer mitverhandelten Drogenschmuggelfahrt – und somit erwartungsgemäß deutlich höheren Gesamtstrafen – versagt.

Laut der ursprünglichen Anklage wegen Mordversuchs soll das Quartett aus Waltrop und Dortmund am 18. Mai 2021 einen 27-jährigen Obdachlosen in der Not-Unterkunft durch Hiebe mit Baseballschlägern und Stiche mit einem Messer beinahe getötet haben. Das Opfer schwebte in Lebensgefahr und wurde notoperiert. Auslöser für die Bluttat war offenbar ein Bedrohungsszenario gegen einen der Angeklagten kurz zuvor am Waltroper Jobcenter.

Die Richter hatten zuletzt ein Zwischenfazit gezogen, wonach es mangels feststellbaren Tötungsvorsatzes wohl „nur“ auf Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung hinauslaufe. Drei Angeklagte sind teilgeständig, einer schweigt.

Ab sofort zwei „Pannhütt-Prozesse“

Aus terminlichen Gründen wurde zudem beschlossen, das Verfahren gegen den 20-jährigen Waltroper abzutrennen und separat in einem zweiten „Pannhütt-Prozess“ weiter zu verhandeln. Mit den Urteilen ist wohl noch im Februar zu rechnen.

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