Waltrop vor zehn Jahren Kreis Recklinghausen stoppt Altkleidersammlung

Gespendete Altkleider in Säcken stapeln sich in einem Lastwagen (symbolhaft für eine illegale Sammlung in Waltrop im Jahre 2013).
Gespendete Altkleider in Säcken stapeln sich in einem Lastwagen (symbolhaft für eine illegale Sammlung in Waltrop im Jahre 2013). © picture alliance/dpa
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Ein Flugblatt des „Sammelbüros awk“ aus Unna machte vor zehn Jahren in Waltrop die Runde. In der Ausgabe der Waltroper Zeitung vom 11. Januar 2013 berichtete unsere Redaktion über den Flyer, der auf eine Schuh-, Kleider- und Handysammlung aufmerksam machte. Kein Impressum, sondern nur eine Handynummer fand sich auf dem Zettel; ein weißes Kreuz auf rotem Grund sollte offenkundig ans Rote Kreuz erinnern und Seriosität vermitteln. Und angeblich soll die Sammlung gemäß eines „Runderlasses“ des Innenministeriums von 1972 von der Genehmigungspflicht befreit sein. Eine Nachfrage bei der Kreisverwaltung ergab: Die Sammlung war nicht erlaubt. „Die Angabe mit dem Runderlass ist irreführend“, sagte der damalige Kreissprecher Jochem Manz.

Sammlungen müssen genehmigt werden

Richtig sei: Beim Kreis müssten solche Sammlungen nach Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angezeigt und genehmigt werden – und das sei in diesem Fall nicht geschehen. Zusätzlich müsse das Unternehmen an seinem Sitz eine Genehmigung einholen, wenn es Elektronikgeräte wie Handys sammeln will. Manz kündigte an, der Kreis werde versuchen, die Sammlung zu unterbinden. Juristisch betrachtet könnte der Kreis sogar gegen Bürger vorgehen, die Sachen für die Sammlung zur Verfügung stellen. „Aber wir haben nicht die Bürger im Fokus, wir wollen etwas gegen die Sammel-Firma unternehmen“, sagt Manz.

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