Waltrop vor zehn Jahren Messerstecher muss in die Psychiatrie

Ein Taschenmesser liegt auf einem Tisch.
Mit einem Messer griff vor zehn Jahren ein Waltroper einen Passanten an (Symbolbild). © picture alliance / dpa
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Nach einer Messerattacke auf einen Passanten im Moselbachpark hat das Bochumer Landgericht einen 32-jährigen Waltroper auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen – darüber berichtete unsere Zeitung am 22. Dezember 2012. Eine klassische Bestrafung zu einer Haftstrafe kam wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit nicht in Betracht. In dem sogenannten Sicherungsverfahren ging es um die Frage: Wie gefährlich ist der psychisch kranke Waltroper für die Allgemeinheit?

Prognose für den Waltroper „extrem ungünstig“

Brandgefährlich, von Wahnvorstellungen wie besessen, nicht in der Lage Krankheitseinsicht zu bilden und jederzeit bereit, wieder zum Messer zu greifen: Diese Angaben aus einem psychiatrischen Gutachten ließen nur eine Entscheidung zu – die zwangsweise Einweisung auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.

„Er hat mir berichtet, dass er zuletzt immer das Gefühl hat, dass sich sein Gehirn auflöst“, sagte die Betreuerin des Messerstechers. Obendrein ist der damals 32-Jährige von der wahnhaften Vorstellung besessen, dass jemand sein Essen vergiftet haben könnte. In der Einrichtung, in der er zuletzt untergebracht war, war der Waltroper nur bereit zu essen, wenn jemand anderes das Essen vor seinen Augen vorkostete. Die Prognose für mögliche Rückfälle: „extrem ungünstig“.

Der Waltroper hatte im Frühjahr 2012 im Moselbachpark einen Passanten mit einem Steak-Messer angegriffen. Das Opfer erlitt eine Stichverletzung neben der Wirbelsäule und war noch monatelang verängstigt.

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