Lehm- und Brockenscheidter Straße Warum die Pflicht zur Nutzung des Radweges entfällt

An der Brockenscheidter Straße führt die Kreisverwaltung ab heute Markierungsarbeiten durch und ändert die Beschilderung für den Fuß- und Radweg. © Thomas Bartel
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Das könnte aber gefährlich werden…

2,50 Meter müssen es mindestens sein

Jetzt wird alles neu markiert und beschildert

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