Startseite Waltrop Warum die Pflicht zur Nutzung des Radweges entfällt Lehm- und Brockenscheidter Straße Warum die Pflicht zur Nutzung des Radweges entfällt Thomas Bartel Redakteur 07.11.2021 13:00 Uhr An der Brockenscheidter Straße führt die Kreisverwaltung ab heute Markierungsarbeiten durch und ändert die Beschilderung für den Fuß- und Radweg. © Thomas Bartel Die Geschichte erinnert an Schilda: An der Lehm- und Brockenscheidter Straße in Waltrop gibt es einen Radweg, der nicht mehr benutzt werden muss. Der Grund ist banal, die Folgen könnten gefährlich sein. 2 Min Lesezeit Das könnte aber gefährlich werden…2,50 Meter müssen es mindestens seinJetzt wird alles neu markiert und beschildert