
Der Autofahrer, der bei einem Unfall in Dortmund einen 11-jährigen Jungen tödlich und dessen Schwester (15) schwer verletzt hat, befindet sich nicht mehr in Untersuchungshaft. Das teilte Oberstaatsanwalt Carsten Dombert am Dienstag (29.10.) auf Nachfrage dieser Redaktion mit.
Der Unfall nahe der Stadtbahn-Haltestelle Zeche Minister Stein hatte sich Ende Juni an der Evinger Straße ereignet. Die Geschwister überquerten eine grüne Fußgängerampel. Der BMW des zu diesem Zeitpunkt 19-jährigen Fahrers erfasste die Geschwister. Seine Ampel zeigte Rot. Er war zudem deutlich schneller unterwegs als die dort erlaubten 50 Kilometer pro Stunde. Dies hatte der Mann eingeräumt, als er am 12. August vor dem Haftrichter stand. Der Richter erließ damals Untersuchungshaft und begründete diese mit Fluchtgefahr.
Oberstaatsanwalt Carsten Dombert sagt nun, dass der Autofahrer „unter Auflagen aus der Haft entlassen“ worden sei. Zuvor hatte dessen Anwalt einen Haftprüfungsantrag gestellt. Daraufhin habe das Gericht entschieden, dass eine Haftentlassung unter Auflagen angemessen sei. Die Auflagen sollen der Fluchtgefahr entgegenwirken.
Laut Dombert musste der Fahrer seine Personalpapiere abgeben, mit denen er das Land verlassen könnte. Zudem müsse er sich mehrfach pro Woche bei der Polizei melden. „Die Polizei sagt, dass er das auch macht“, so der Oberstaatsanwalt.
Der Haftprüfungstermin hatte laut Staatsanwaltschaft am 10.9. stattgefunden. An diesem Tag sei auch die Freilassung des Autofahrers erfolgt. Dessen Anwalt wollte den Vorgang auf Nachfrage unserer Redaktion nicht kommentieren.
Todesraser flog in die Türkei
Zum Hintergrund: Der Fahrer war kurz nach dem Unfall in die Türkei geflogen und am 8. August nach Dortmund zurückgekehrt. Seinen Angaben zufolge habe es sich um eine zuvor geplante Urlaubsreise gehandelt. Die Staatsanwaltschaft ging indes davon aus, dass er vor der Strafverfolgung fliehen wollte. Unmittelbar nach der Rückreise war der Mann mit seinem Anwalt bei der Staatsanwaltschaft erschienen.
Wie es in dem Verfahren weitergeht, ist offen. Oberstaatsanwalt Dombert sagte, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Demnach steht ein Verkehrsgutachten aus, das unter anderem darüber Aufschluss geben soll, wie schnell der Fahrer unterwegs war und zu welchem Zeitpunkt er beschleunigt hatte.
Den Ermittlungen zufolge soll der Fahrer eine mit Cannabis in Verbindung stehende Substanz im Blut gehabt haben. Es soll sich um Hexahydrocannabinol (HHC) gehandelt haben. Dieser Wirkstoff ist mit THC (Tetrahydrocannabinol) verwandt und kann ebenfalls eine berauschende Wirkung haben. Ob seine Fahrtauglichkeit dadurch beeinträchtigt war, sei weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, so Dombert.
Der nächste Schritt im Verfahren wäre eine mögliche Anklageerhebung gegen den Fahrer.
