Vorsicht, Knöllchen! Parkverbot am Marktplatz Marl-Hüls ist nun deutlicher ausgeschildert

Die Parkverbotsschilder am Hülser Markt wurden auseinander gezogen.
Das Halteverbot am Hülser Markt ist jetzt eindeutiger geregelt: Rechts darf außer an Markttagen geparkt werden, links nicht. (Das Zusatzschild wurde für die Osterkirmes abgeklebt, der Klebestreifen ist mittlerweile wieder entfernt.) © MZ-Archiv (privat)
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Wie berichtet, regeln drei Schilder an einem Mast das Parken auf dem Hülser Marktplatz. Zu bestimmten Zeiten in der Woche sind dort Flächen zum Parken freigegeben. Allerdings nicht, wenn der Wochenmarkt dienstags und freitags läuft: Ab 22 Uhr am Vorabend bis 15 Uhr am Markttag dürfen auf dem Markt keine Autos abgestellt werden. Das regeln das mittlere Schild – ein absolutes Halteverbot mit einem Pfeil nach rechts – und direkt darunter ein Schild mit zeitlicher Einschränkung („Mo v. 22 h – Di 15 h, Do v. 22 h – Fr 15h“).

Marion Kaltwasser parkte ihr Auto allerdings in der Nähe der Post. Hier gilt ein Parkverbot ohne jede zeitliche Einschränkung, denn die Flächen müssen für die Feuerwehr freigehalten werden. Angezeigt wird dieses absolute Halteverbot vom obersten Schild mit dem Pfeil nach links. Damit jeder versteht, dass die drei Schilder nicht zusammengehören und links nicht geparkt werden darf, hat die Stadt Marl sie (nach Prüfung) auseinandergezogen.

Parkverbotsschilder am Hülser Markt
So sah die Beschilderung vor elf Tagen aus: Das Halteverbot auf der rechten Seite ist zu den angegebenen Zeiten eingeschränkt. Links gilt dauerhaft ein absolutes Halteverbot.© Julia Grunschel

Aus Sicht der Stadt ist die eigentlich eindeutige Beschilderung nun noch eindeutiger. Marion Kaltwasser fand sie dagegen verwirrend, hatte sich darüber geärgert und wollte andere Autofahrer vor einem 25-Euro-Knöllchen bewahren.

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