Meinung Schwer erträgliche Grenzüberschreitungen

Redakteur Heinz-Peter Mohr kommentiert das Urteil des Essener Landgerichts im Fall des Marler Ratsherrn Borsu Alinaghi.
Redakteur Heinz-Peter Mohr kommentiert das Urteil des Essener Landgerichts im Fall des Marler Ratsherrn Borsu Alinaghi. © MZ-Archiv
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Siegessicher hatte sich Ratsherr Borsu Alinaghi 2021 nach seiner Verurteilung am Amtsgericht Marl gezeigt. Auf Facebook postete er vier Smileys: Bei der Revision „bekomme ich dann den Freispruch.“ Doch das Landgericht Essen verdoppelte das Strafmaß sogar.

Borsu Alinaghi hatte 2020 im Wahlkampf als Bürgermeisterkandidat der UBP versucht, im Ältestenrat hinter verschlossenen Türen eine missliebige Anfrage von SPD und CDU zu verhindern. Er gab vor, zu deeskalieren. Doch selbst Mitglieder anderer Fraktionen empfanden seine Äußerungen als verstörende Drohungen – nicht nur mit Rufschädigung: Alinaghi ließ anklingen, dass er Mitglieder des Rockerclubs Bandidos kenne. Radikale Wähler könnten sich rächen, auch privat… Und ganz privat schickte er der Tochter seines politischen Gegners Freundschaftsanfragen und Facebook-Herzchen.

Solche schwer erträglichen Grenzüberschreitungen müssen angezeigt und bestraft werden. Auf seiner Facebook-Seite zeigen viele hämische, niederträchtige persönliche Angriffe auf politische Gegner, welche Verachtung der Mann, der Bürgermeister dieser Stadt werden wollte, für die Demokratie und ihre Repräsentanten empfindet.

Mit 70 Tagessätzen ist das Urteil aus Essen weit von einer Vorstrafe entfernt, doch die Geldstrafe ist empfindlich. Gut, dass Gerichte unsere Demokratie vor derart perfiden Angriffen schützen.

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