Gnadenfrist für Familie Stadt wird Vater nicht allein abschieben – aber das Bangen geht weiter

Familie Rahman mit (v.l.) Sohn Kabbo, Mutter Ema Akter, Vater Lutfor mit Nesthäkchen Tejrean und vorne den Schwestern Kanon und Kakon droht die Abschiebung nach Bangladesch. Der Elternrat des Kindergartens Auf den Flachsbeckwiesen mit (v.r.) Zeinab Chahrour, Apostolia Tybussek und Meike Jostarndt hat deshalb eine Online-Petition gestartet. © Meike Holz
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Gnadenfrist für eine Familie mit vier Kindern: Vater Lutfor Rahman wird nun doch nicht sofort allein nach Bangladesch abgeschoben. Das teilte der Erste Beigeordnete und Ordnungsdezernent Ekkehard Grunwald jetzt auf Anfrage dieser Zeitung mit. Allerdings soll die ganze Familie Deutschland verlassen müssen, sobald die Botschaft von Bangladesch die Ersatzpässe für die Frau und die vier Kinder erstellt hat.

Wie berichtet, ist die Empörung im Kindergarten Auf den Flachsbeckwiesen groß. Eltern und Kinder wollen nicht, dass die in Deutschland geborenen Töchter der Familie Rahman, Kanon (6) und Tejran (4), aus ihrem vertrauten Umfeld gerissen werden. Denn für die kleinen Mädchen wie auch ihre älteren Geschwistern Kabbo (13) und Kakon (10) gebe es keine Perspektive in dem fremden Land. Die beiden „Großen“ wollen nach den Sommerferien gemeinsam die Otto-Burrmeister-Realschule besuchen. Die Angst, ihr Zuhause, ihre Sicherheit und ihre Freunde zu verlieren ist so groß, dass der Bruder sagt: „Bevor ich jemals nach Bangladesch zurückkehre, sterbe ich lieber.“ Der Elternbeirat hat eine Online-Petition gestartet, die mittlerweile fast 1000 Menschen unterzeichnet haben.

Die Stadt Recklinghausen hält weiterhin an der Abschiebung der gesamten Familie fest. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in der Vergangenheit sämtliche Asylanträge der Familie Rahman abgelehnt und den Familienmitgliedern die Abschiebung nach Bangladesch angedroht. Aufgrund dieser Entscheidungen des Bundesamtes ist die Familie vollziehbar ausreisepflichtig“, erläuterte Dezernent Grunwald in einer Stellungnahme: „Die Ausländerbehörde der Stadt Recklinghausen ist daher verpflichtet, die Rückführung der Familie nach Bangladesch durchzusetzen.“

Stadt sieht sich in der Pflicht zur Abschiebung

Die Ausländerbehörde sei bei der Beurteilung der Frage einer Abschiebung des Familienvaters im Mai 2021 davon ausgegangen, dass die zeitgleich beantragten Passersatzpapiere auch für die Partnerin und Kinder zeitnah ausgestellt würden. Allerdings hieß es in dem Schreiben, dass der Familie zugestellt wurde und in dem ihr die freiwillige Ausreise nahe gelegt wurde, dass es „durchaus zumutbar“ sei, dass der Vater getrennt von der Familie abgeschoben würde.

Diese Aussage revidierte der Beigeordnete: „Nachdem die für die Beantragung der Passersatzpapiere zuständige Behörde am Freitag, 11. Juni 2021, telefonisch mitgeteilt hatte, dass mit einer zeitnahen Ausstellung von Ausreisedokumenten für die Partnerin und die Kinder nicht zu rechnen sei, hat die Ausländerbehörde umgehend erklärt, dass die Abschiebung des Familienvaters ausgesetzt wird, bis für alle Familienmitglieder eine Zusage über die Ausstellung entsprechender Dokumente vorliegt.“

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